Erklärbär im Schlafanzug
am 09.12.2007 von RA-Blog
Sonntag morgen kurz vor neun. Ich liege im Bett, da klingelt mein Handy. Aus irgendeinem Grund hört es auch nicht mehr auf zu klingeln. Ich stehe also auf, versuche das Handy zu orten, finde es nach einer ganzen Weile in einer Jacke und gehe ran.
Mandant XY will wissen, wie weit seine Sache ist, weil er bis zum 20.12. die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung zahlen soll. Seufz. Ich frage, was genau der Punkt ist, warum er sonntags morgens anruft. Er wolle wissen, ob er jetzt zahlen soll. Nein, erkläre ich - nicht zum ersten Mal. Ich habe beim Vermieter die Belege angefordert, ohne die kann ich nicht abschließend prüfen. Der Mieter hat das Recht die Nebenkostenabrechnung zu prüfen.
Ich frage nochmal, wieso das nicht bis Montag warten kann, wegen Bürozeiten und so. So besonders dringend erscheint mir die Sache nicht. Darauf fragt Herr XY, ob er denn nun bezahlen müsse. Ich erkläre - natürlich auch nicht zum ersten Mal - dass ich ohne Prüfung der Belege nicht sagen kann, ob und wie viel er zahlen muss usw. Wir nähern uns einer Dauerschleife.
Nun macht Herr XY mich darauf aufmerksam, dass er auf keinen Fall wünscht, dass der Vermieter auch einen Anwalt …
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