Alle Blogs » Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung

Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung

am 29.06.2006 von http://info.folkertjanke.de

In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte Eingruppierung gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag verstoßen würde. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen (§ 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG). Der Arbeitgeber kann dann nach § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen. Der Antrag ist begründet, wenn kein Zustimmungsverweigerungsgrund iSv. § 99 Abs. 2 BetrVG vorlag.
Die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer Krankenschwester beantragt hatte eine Arbeitgeberin, die eine auf medikamentöse Tumortherapie spezialisierte Klinik betreibt, über 400 Arbeitnehmer beschäftigt und einer Unternehmensgruppe angehört, für die Tarifverträge abgeschlossen sind. Sie beabsichtigte, die im Jahr 2004 neu eingestellte Arbeitnehmerin auf der Basis einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zu beschäftigen. Der Manteltarifvertrag, der eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden festlegte, war zum 31. Dezember 2003 gekündigt worden. Der Betriebsrat stimmte der Einstellung zu, …

BAG: Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung

Rechtblog / In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne die…

Höhere Arbeitszeit im Arbeitsvertrag ist keine falsche Eingruppierung

JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluss vom 28.06.2006 (Aktenzeichen 10 ABR 42/05). Gleichlautend mit den Vorinstanzen gab das BAG dem Arbeitgeber, einem Krankenhaus recht, der die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung beim Arb…

Das Bundesarbeitsgericht und der 1-EURO-Job

recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Frage entschieden, ob der Betriebsrat bei der Einstellung von Ein-Euro-Jobbern mitstimmungsberechtigt ist. Die Grundlage hierfür findet sich im § 99 I S1 des BetrVG: „§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einz…

Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit

Recht und Alltag / § 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher…

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

LohnPraxis-Weblog / Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat ein Unternehmen bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Nicht anderes gilt für die Einstellung vo…

Anhörung und sonstige Beteiligung des Betriebsrats vor dem Ausspruch von Kündigungen durch den Arbeitgeber

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / Grundsätzlich können in Betrieben mit in der Regel zumindest fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt werden, § 1 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wurde der Betriebsrat unter ges…

E-Mail No. 2: Widerspruch Betriebsrat nach § 102 BetrVG unzulässig

JuracityBlog / wenn er per E-Mail dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Nach § 102 BetrVG kann der Betriebsrat Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung erheben. Das Gesetz fordert in diesem Fall in Absatz 2: “so hat er diese unter Angabe der Gründe d…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

» Recht und Alltag

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »