Erhöhte Investitionszulage im Druckgewerbe

Die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten ist eine Erstinvestition, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte des Druckgewerbes dient. Sie ist nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2, Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 durch erhöhte Investitionszulage begünstigt.

Nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 7 Nr. 2 InvZulG 1999 wird –bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen– Investitionszulage von 25% unter anderem für neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes gewährt, sofern es sich um Erstinvestitionen handelt, die der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 1999 begonnen hat. Die genannten Voraussetzungen liegen im Druckgewerbe nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs bei der Anschaffung von Trägerfilmen und Druckplatten vor.

Die Filme und Druckplatten sind neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, auch handelt es sich nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter. Sowohl die Filme als auch die Druckplatten sind materielle und damit bewegliche Wirtschaftsgüter. Es sind Gegenstände, deren materieller Wert gegenüber dem geistigen Gehalt bedeutungsmäßig nicht zurücktritt.

Die Druckvorlagen sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Nach einem früheren Urteil des Bundesfinanzhofs gehören Wirtschaftsgüter, die in erster Linie für die Durchführung eines bestimmten Auftrags hergestellt worden sind und deren künftige Verwertungsmöglichkeit ungewiss ist, zum Umlaufvermögen. Sie gehören zum Anlagevermögen, wenn sie nach Durchführung dieses Auftrags einen wirtschaftlichen Wert für den Betrieb behalten, weil sie dem Kunden des durchgeführten Auftrags einen Anreiz geben, später gleichartige Aufträge zu erteilen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei kommt es auf die Abmachungen zwischen dem Auftraggeber und dem Betrieb an, auch die betrieblichen Erfahrungen mit Anschlussaufträgen in der Vergangenheit sind von Bedeutung.

In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall gingen die Beteiligten demgemäß übereinstimmend davon aus, dass die Druckvorlagen als Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anzusehen sind.

Schließlich sind die Druckvorlagen auch nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes anzusehen, da sie nicht selbständig nutzbar sind.

Entgegen der Rechtsansicht des Finanzamtes ist die Gewährung von Investitionszulage nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger die Druckvorlagen ertragsteuerlich als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt und nicht aktiviert hat.

Die Herstellung der Druckvorlagen ist als Erstinvestition i.S. von § 2 Abs. 7 Nr. 2 i.V.m. Abs. 8 InvZulG 1999 zu beurteilen. Nach der im Streitfall allein in Betracht kommenden Tatbestandsalternative des § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Gehalt , Investitionszulage , Einkommensteuer (betrieb) , Buchdruck , Rußpartikelfilter Anlagevermögen

Erschienen 3. März 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Rußpartikelfilter Anlagevermögen:

BMF-Schreiben vom 18. April 2007 - IV C 3 - InvZ 1280/07/0001 -

STEUERRECHT | 23. April 2007 — Betriebliche Investitionszulage für digitale Druckvorlagen nach § 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG) Aufgrund der technisc…

Wirtschaftszweige für die Investitionszulage

Rechtslupe | 7. Januar 2009 — Die Abgrenzung der nach dem InvZulG 2007 für die Gewährung einer Investitionszulage begünstigten Betriebe des verarbeitenden Ge…

Investitionszulage 2010 Und Bauschuttrecycling: Investitionszulage für Bauschutt-Recycling?

Rechtslupe | 4. August 2010 — Der Begriff des verarbeitenden Gewerbes bestimmt sich im Investitionszulagenrecht nach der vom Statistischen Bundesamt herausge…

Baubeginn und Investitionszulage

Blickpunkt Recht & Steuern | 7. Dezember 2005 — Mit der Herstellung eines Gebäudes ist i.S. von § 2 Abs. 4 Satz 3 InvZulG 1999 i.d.F. des StBereinG 1999 vom 22. Dezember 1999 …

Klassifikation Der Wirtschaftszweige 2008: BMF-Schreiben vom 19. Dezember 2008 - IV C 3 - InvZ 1015/07/0002 -

STEUERRECHT | 6. Januar 2009 — Gewährung von Investitionszulage nach dem InvZulG 2007; Übergang von der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 zur Klassifi…

Investitionszulage für Fischverarbeitung

Blickpunkt Recht & Steuern | 24. Januar 2007 — ine Verkaufseinrichtung, die in einem fischverarbeitenden Betrieb sowohl dem Verkauf im Betrieb verarbeiteter Produkte als auch…

Drei Jahres Regelung Investitionszulage: Investitionszulage und die 3-Jahres-Frist

Blickpunkt Recht & Steuern | 21. Juni 2006 — Die Investitionszulage nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1986 setzt voraus, dass die begünstigten Wirtschaftsgüter des Anlag…

Investitionszulage und Arbeitnehmeranzahl

Blickpunkt Recht & Steuern | 13. September 2006 — Ein Betrieb des Handels, der zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, in dem die Investitionen vorgenommen wurden, weniger als 250 Arbei…

1 BvR 857/07 vom 31.05.2011

BVerfG | 31. Mai 2011 — Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die für die Gewährung der Investitionszulage nach dem In…

Zulagenberechtigung eines Nießbrauchers

Blickpunkt Recht & Steuern | 5. Oktober 2005 — Für Erhaltungsarbeiten an einem im Fördergebiet gelegenen Gebäude, die ein Nießbraucher auf eigene Rechnung und Gefahr durchfüh…

Aktenlocher - Der Kanzleibedarf-Shop der Rechtslupe

Der Shop der Rechtslupe für Ihren Kanzleibedarf / Bürobedarf