Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist der Auffassung, daß eine Gemeinde für Hunde sog. gefährlicher Rassen eine erhöhte Hundesteuer erheben kann.

Bei dieser Berufungsentscheidung handelt es sich - was sich der Pressemitteilung so nicht entnehmen läßt - offensichtlich um die Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, über die hier bereits berichtet wurde.

Eine Gemeinde, die “Kampfhunde” wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terriers abgewiesen.

Die beklagte Stadt hat in ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere Hunde sogenannter Kampfhunderassen, u. a. der American Staffordshire Terrier. Die Klage der Klägerin gegen den Hundesteuerbescheid hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg; das Verwaltungsgericht hat beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe. Dem ist der VGH nicht gefolgt.

Die erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Stadt habe die Grenzen ihrer steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit nicht überschritten, indem sie manche Hunde automatisch und unwiderleglich, andere aber nur unter besonderen Umständen erhöht be…

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Themen: American Staffordshire Terrier , Hundesteuer , Hunderecht

Erschienen 16. April 2009 auf http://www.raschlosser.com.

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