Erhebung der Telefonverbindungsdaten eines Journalisten der Dresdner Morgenpost rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Dresden hat den Beschluss des Landgerichts Dresden bestätigt, das die Erhebung der Telefonverbindungsdaten eines Journalisten der Dresdner Morgenpost für rechtswidrig erklärt hatte.

Die amtsgerichtlichen Beschlüsse greifen nach Auffassung der Dresdner Richter unzulässig in die Pressefreiheit ein. Der Schutzbereich der Pressefreiheit umfasse auch die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten. Dieser Schutz sei unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten könne, solche aber nur dann ergiebig flössen, wenn sich der Informant auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen könne. Dem entsprechend habe das Bundesverfassungsgericht in der "Cicero"-Entscheidung Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige für unzulässig gehalten, wenn diese ausschließlich oder vorrangig der Ermi…

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Themen: Oberlandesgericht Dresden , Dresdner Morgenpost

Erschienen 24. September 2007 auf http://herrschendemeinung.de/.

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