Ergo Versicherung mahnt Berichterstattung ab

Wie der Branchendienst Werben & Verkaufen mitteilt, mahnt die Ergo Versicherung einen Onlinedienste ab, welcher sie als “Porno Versicherung” bezeichnet hat. Der Redaktion der W&V liegt eine Abmahnung einer Kölner Kanzlei vor, in welcher ein redaktioneller Bericht über die Ergo Versicherung wegen Schmähkritik und einer nicht hinzunehmenden Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts abgemahnt worden ist. Die Ergoversicherung war wegen eines ungewöhnlichen Vertretertreffens in einem Budapester Hallenbad in die Kritik geraten. Über den Vorfall wurde ausführlich in allen Medien berichtet. Wie es scheint, geht die Versicherung jetzt im Wege der Abmahnung gegen zu ausufernde Berichte über diesen Vorfall vor.

Wenn Sie auch einer Abmahnung von der Ergo Versicherung erhalten haben, dürfen Sie diese auf keinen Ignorieren. Gerne steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann als Ansprechpartner zur V…

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Themen: Internet , Berichterstattung
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 29. Juli 2011 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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