Erfrischend - Weisheit des Tages III

Dr. Plate findet ein mal mehr deutliche Worte, adressiert an die Sorte Kommilitonen, die mit den einfachsten Dingen offensichtlich überfordert sind:

[…] 3. Dieses ganze mich Woche für Woche beschäftigende Hinundher, weil entweder keine STINE-Eintragung vorliegt oder weil kein Grundstudiumsnachweis angeheftet war einschließlich der Sprüche: “es hat bei STINE nicht geklappt”, “ich konnte nicht”, “ich wusste nicht” und “als ich zu Hause war, lagen die Scheine noch in meinerTasche/auf meinem Schreibtisch”, “kann ich nicht noch die Scheine nachreichen? Das war doch füher auch so / Bei XYZ ist das ohne weiteres möglich” findet mit absoluter Sicherheit bei der zweiten SaR II-Klausur vom 9.2. nicht mehr statt: Korrigiert wird nur die Arbeit eines bei STINE Angemeldeten, der auch den Grunstudiumsnachweis beigefügt hat. Und auch für die Semesterabschlussklausur gilt: Wer nicht bei STINE angemeldet ist, dessen Arbeit wird nicht korrigiert. “Ius scriptum vigilantibus”!

Wer sein Studium dermaßen unorganisiert angeht, der sollte mal drüber nachdenken. Man kann ja fast Mitleid habe…

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Themen: Fundsachen

Erschienen 7. Februar 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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