Erfolgreicher Kampf gegen den Terror: In 8 Jahren bereits 203,93 EUR eingefroren!

Bald ist September, der Monat in dem wir alle jährlich wiederkehrend daran erinnert werden, dass die Bößartigkeiten des Menschen manchmal unvorstellbare Züge annehmen.

Kein Wunder also, dass die unterschiedlichen Regierungen angesichts dieser diffusen Terrorbedrohung versuchen, wirksame Mittel zu finden, um der Bedrohung entgegenzuwirken und den Finanzsumpf der Fanatiker auszutrocknen.

Die dabei bestehende Gefahr ist jedoch die Preisgabe der eigenen (schwer erkämpften) Rechte zugunsten einer vermeintlich zu erringenden Sicherheit.

Swift-Abkommen

Aufgrund des Swift-Abkommen sorgt die EU dafür, dass dem US-Finanzministerium angeforderte Zahlungsverkehrsdaten und damit verbundene Daten für die Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung bereitgestellt werden. Die Tauglichkeit zur Terrobekämpfung ist umstritten, auch das Bundeskriminalamt hält den Datentransfer in die USA für unsinnig.

Tatsächlich sind die USA nicht gerade dafür bekannt eine Paradebeispiel des Datenschutzes zu sein. Betrachtet man zudem die Tatsache, dass es auch vor dem 11. September auf Geheimdienstseite viele Hinweise und Daten gab, welche Rückschlüsse auf die bevorstehendem Anschläge zuließen, so belegt dies, dass das unfiltrierte und anlasslose Sammeln von Daten aufgrund der schlichten Masse ohnehin lediglich dazu führt, dass Auswertungen kaum effektiv möglich sind.

Auch der Europol Joint Supervisory Body (JSB) stellte in einem Bericht fest, dass elementare Datenschutzanforderungen nicht eingehalten werden.

Terrorist Finance Tracking System (TFTS)

Um die Übermittlung von Daten an die USA im Rahmen des Swift-Abkommens zu verringern, plant die EU nunmehr die Einführung eines eigenen Terrorist Finance Tracking Systems (TFTS). Nach einem Bericht von heise online sollen aber auch hier die Bankdaten aller EU-Bürger anlasslos unter die Lupe genommen werden. Die damit verbundenen Aufbaukosten werden auf rund 33 bis 47 Millionen und die jährlichen Betriebsaufwendungen auf 7 bis 11 Millionen Euro geschätzt. Peanuts und gut angelegt im Vergleich zur Griechenlandkrise also.

Ob hier der kriminalistische Nutzen höher zu bewerten ist, darf bezweifelt werden. Das Gute daran ist allerdings, dass der Datentransfer in die USA massiv eingeschränkt wird. Immerhin, man gibt sich ja schon mit wenig zufrieden!

Terrorscreening als Unternehmerpflicht

Auf der Palette der europäischen Anti-Terror-Waffen steht auch die Verpflichtung von Unternehmen zu sog. Terrorscreenings. Es besteht eine Verpflichtung zum Abgleich mit den aus den EU-Verordnungen 2580/200 und 881/2002 resultierenden Terrorlisten, da EU-Verordnungen aufgrund Art 249 EGV unmittelbare Wirkung entfalten.

Eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen die EU-VO’en kann gem. §34 IV Nr. 2 AWG mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jah…

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Themen: Datenschutz , Bundeskriminalamt , Heise , Terror , Finance , Swift , Politik , Screening , Swift-abkommen , Mitarbeiterscreening , Terrorist Finance Tracking System , Terrorlisten , Terrorscreening , Tfts

Erschienen 15. Juli 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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