Erfolgloser Erpresser hat nur genötigt

Ein erfolgloser Erpresser hat selbst keine Erklärung dafür, warum er von seinem Arbeitgeber mit einer Bombendrohung ausgerechnet die „krumme“ Summe von 357.300 Euro gefordert hat. „Es war eine Zahl, die ich spontan im Kopf hatte“, sagte der 50-Jährige vor dem Würzburger Amtsgericht. Wegen Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz wurde er zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Anfang Dezember 2005 hatte der Einzelhandelskaufmann aus Bad Kissingen einen Erpresserbrief an die Geschäftsleitung des Elektronik-Großhandels, bei dem er fast 20 Jahre lang beschäftigt war, geschickt. Darin drohte der Mann mit der Zündung mehrerer Sprengsätze in verschiedenen Lagerräumen des Unternehmens, falls er nicht umgehend 357.300 Euro sowie 30 Foto-Filme erhalte.

Motiv für die Tat waren „wahrscheinlich Kontostandsgründe“, so der 50-Jährige vor Gericht. Sein Girokonto war damals 2.000 Euro in den Miesen, und er wollte seiner 18-jährigen Tochter ein Weihnachtsgeschenk kaufen. Sonst hatte der Mann bei einem Netto-Einkommen von 1.100 Euro im Monat keine Schulden.

Für die Strafrichterin war es „eine Tat aus Frust und finanzieller Not“. Zwei Jahre zuvor war der Mann durch den Arbeitgeber von seinem besser bezahlten Arbeitsplatz in Würzburg in einen Elektro-Markt nach Schweinfurt versetzt worden. Obwohl der Angeklagte sich im Internet ausführlich über Sprengstoff informiert hatte, nahm die Polizei seinen seltsamen Drohbrief ("Das könnte für Bombenstimmung bei ihren Kunden sorgen") nicht ernst genug, um die betroffenen Filialen und Lagerräume zu durchsuchen und zu räumen.

Wie von dem Angeklagten verlangt, fuhr am 5. Dezember 2005 eine Sekretärin der Firma mit dem Auto von Würzburg zur Autobahnraststätte Rohrbrunn. Auf dem Rücksitz hatte sie aber nicht das verlangte Geld, sondern nur eine leere Tasche. Weil eine Kriminalbeamtin mit im Auto saß, gab der Angeklagte sein Vorhaben …

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Erschienen 3. März 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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