Nicht wirklich geschickt
Vier Strafverteidiger | 7. August 2006 — Der 19-jährige Mandant hat ein Register wie ein Roman: Insgesamt 8 Vorstrafen teilte das Bundeszentralregister mit. Die letzte …
Die lautstarke Auseinandersetzung begann anläßlich einer Fahrt mit dem Motorrad über den Bürgersteig. Das mochte der Nachbar nicht; sowas ist ja auch verboten. Es kam zu einer Beleidigung und einem Schubser durch meinen Mandanten. Der beleidigte und geschubste Nachbar hat die Polizei benachtigt. Das war im Oktober 2003 (!).
In der ersten Instanz wurde mein Mandant dafür zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, die wegen einiger Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dann bekam ich den Auftrag, ihn in der Berufung zu verteidigen.
Die Akte ergab deutliche Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mandanten. Das sah der Vorsitzende Richter des Berufungsgericht anders. Es kam zum heftigen Konflikt zwischen dem Gericht und der Verteidigung, aber schlußendlich dann doch noch zu einer Begutachtung des Mandanten durch einen erfahrenen Psychologen. Dieser bestätigte meinen Eindruck. Und er schloß nicht aus, daß mein Mandant zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig war.
Wegen dieser beiden Taten kassierte der Mandant gestern dann folgerichtig “nur” noch eine Geldstrafe; die 3 Monate ohne Bewährung waren erst einmal vom Tisch. Soweit der Erfolg.
Dann kamen aber die Vorstrafen noch einmal zur Sprache. Strafjuristen sprechen von der Gesamtstrafenbildung. Zwei dieser Vorstrafen waren noch nicht vollstreckt, also noch “gesamtstrafenfähig”: Eine weitere Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten, die seinerzeit aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Diese beiden Altlasten und die neuerliche Geldstrafe wurden dann in einen Topf geworfen und in der Beratungspause des Gerichts verrührt. Heraus kamen 7 Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Der GAU für den Mandanten.
Es ist traurig. Weil es eben ein kranker Mensch ist, den man hier einsperren wird, statt ihm zu helfen. Er entsprach in seinen Syptomen nicht dem Bild eines “erwünschten Schwiegersohns” ...
Ich ahne, wo die Geschichte des Mandanten enden wird. Das sieht nicht gut aus.
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