Erbrecht: Erbschaftsteuerreform - der Nebel lichtet sich!
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Die anstehende Reform des Erbschaftsteuerrechts steht. Auch wenn einige Details, zB das Inkrafttreten, noch unklar sind, dürfte im wesentlichen folgendes gelten:
Die nächsten Verwandten, also Ehegatten, Kinder und Enkel erhalten höhere Freibeträge, während die entfernteren Verwandten und nicht verwandte Erben deutlich geringere Freibeträge erhalten. Zudem werden die Steuersätze bei entfernteren Verwandten und Nichtverwandten erheblich erhöht (auf 30 – 50 %).
Die Bewertung bebauter Grundstücke wird sich nach dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren richten und nicht mehr nach den bisherigen, wesentlich günstigeren Wertermittlungsvorschriften auf der Grundlage der geltenden Regelungen. Für die Unternehmensnachfolge scheint sich ein Abschmelzmodell durchzusetzen, bei dem 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei vererbt werden können. Das Gesetz sieht hier vor, dass die Erbschaftsteuer zwar in voller Höhe festgesetzt wird, der auf das produktive Betriebsvermögen entfallende Anteil der Erbschaftsteuer aber gestundet und in gleichen Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren erlassen wird, wenn der Erbe das Betriebsvermögen über diesen Zeitpunkt hin fortführt. Das soll nur für „produktives“ Vermögen gelten, also nicht nur für vermietete Immobilien und Wertpapiere. Hier muss u.U. genau überlegt werden, wie die Situation im eigenen Unternehmen zu bewerten ist. Die Reformvorschriften sollen rückwirkende Geltung ab dem 01.01.2007 haben. Es soll aber ein antragsgebundenes Wahlrecht für den Zeitraum 01.01.2007 bis Inkrafttreten geben, das neue Recht zu wählen, wobei das Wahlrecht nur bei Erbfällen, nicht aber bei Schenkungen gelten soll.
Der Teufel steckt allerdings wie immer im Detail. Unterschiedliche Regelungen über produktives Vermögen und Anlagevermögen im Betrieb, eine unterschiedliche Bewertung bei Grundstücken und insbesondere eine voraussichtlich nur noch bis zum Ende des Jahres mögliche vorausschauende Gestaltung erfordern rasches, aber wohl überlegtes Handeln.
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