Erbschaftsteuer: Keine Doppelbesteuerung mit Österreich

Mit dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich wurde der Weg für die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts auch für diejenigen Erbfällle verhindert, bei denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.08.2008 verstorben ist.

Hintergrund ist, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 07.03.2007 das österreichische Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt hatte und das Gesetz Ende Juli 2008 außer Kraft getreten ist.

Das bislang geltende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung konnte jedoch nur jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Deutschland hatte daher im Vorfeld das Abkommen zur Doppelbesteuerung zum 31.12.2007 gekündigt. Denn hätte das Abkokmmen nach Außerkrafttreten der österreichischen Erbschaftsteuer weiter Anwendung gefunden, so hätte dies zur Nichtbeste…

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Erschienen 22. Januar 2009 auf http://www.paluka.de/.

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