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Erbschaftsteuer: Überarbeiteter Gesetzentwurf erleichtert Betriebsübergaben

am 21.10.2006 von http://www.steuerrechtblog.de

Betriebsübergaben im Mittelstand werden durch eine Erbschaftssteuerreform erleichtert. So der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Hanns-Eberhard Schleyer in einem Beitrag für das Handelsblatt. Der überarbeitete Gesetzentwurf soll nach Meinung des Handwerks zum 1. Januar in Kraft treten. In einem zweiten Gesetz zum Bewertungsrecht muss die Neudefinition von Betriebsgrundstücken realisiert werden:
“Die Bundesregierung hat auf die Kritik des Mittelstandes an ihren Plänen für eine Reform des Erbschaftssteuerrechts reagiert. Der  Gesetzentwurf ist gegenüber den bisherigen Überlegungen in entscheidenden Punkten überarbeitet. Damit kann es gelingen, die Übergabe gerade kleiner und mittlerer Betriebe an die nächste Generation deutlich zu erleichtern. Das Handwerk begrüßt daher ausdrücklich den Erbschaftsteuergesetzentwurf, der am 25.11.2006 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll.
Wir haben immer die Meinung vertreten, dass die von einer Großen Koalition getragene Bundesregierung offen für einen konstruktiven Dialog mit der Wirtschaft ist. Dies zeigt sich nun bei der Erbschaftssteuerreform, die mit Blick auf die anstehenden hunderttausendfachen Unternehmensübergaben von kleinen und mittleren Betrieben im Mittelstand besonders wichtig ist. Die Bundeskanzlerin hat dem Handwerk mehrfach zugesagt, dass sie die Erbschaftssteuerreform gerade wie im Koalitionsvertrag festgehalten zum 1. Januar 2007 realisieren werde. Nach jetzigem Zeitplan wird sie ihr Wort halten können.
Zu den Details: Die Koppelung der Erbschaftsteuerschuld an die Dauer der Betriebsfortführung wird vom Handwerk schon seit vielen Jahren vorgeschlagen. In den jüngst bekannt gewordenen Gesetzesplänen der Bundesregierung, die auf Eckwerten von Bund und Ländern beruhten, wurde dieser richtige Ansatz jedoch in mehreren Punkten konterkariert. Mit der neuen Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro und der Möglichkeit, betriebliche Schulden nunmehr in …

Erbschaftsteuer: Überarbeiteter Gesetzentwurf erleichtert Betriebsübergaben

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