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Erbrechtsreform

am 30.01.2008 von Paluka.de: Blog

Das Bundeskabinett hatt heute die Reform des Erbrecht beschlossen. Mit dieser Reform soll das geltende Erbrecht zumindest in Teilen an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden. Dies sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform, die in den nächsten Monaten in Kraft treten sollen:
Pflegeleistungen
Der wichtigste Punkt in der Reform ist nach Auffassung der Autorin, die verstärkte Honorierung von Pflegeleistungen. Bisher hatten nur Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes Einkommen den Erblasser gepflegt haben, einen Ausgleichsanspruch. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass künftig jeder Erbe, unabhängig davon, ob er wegen der Pflegeleistungen auf eigenes Einkommen verzichtete, einen Ausgleichsanspruch haben. Die Bewertung der Leistung wird sich voraussichtlich an der Pflegeversicherung orientieren.
Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsentziehung
Das Pflichtteilsrecht wird im Wesentlichen unverändert beibehalten. Auch die Gesetzesreform will Abkömmlingen, Eltern oder Ehegatten und Lebenspartnern immer einen Anteil am Nachlass des Erblassers zukommen lassen. Dieser sogenannte Pflichtteil wird also auch künftig in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils bestehen. Neu geregelt werden allerdings die Entziehungsgründe. Künftig sollen die Entziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten und Lebenspartner gleichermaßen gelten. Schwere Verfehlungen, wie zum Beispiel der Versuch, dem Erblasser nach dem Leben zu trachten, die vorsätzliche Körperliche Misshandlung des Erblassers oder ein Verbrechen gerichtet gegen den Erblasser finden künftig gleichermaßen für Abkömmlinge, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner Anwendung. Auch der Schutz nahestehender Personen soll mit der Reform vereinheitlicht werden und auch sonstige dem Erblasser nahe stehende Personen, z.B. Stiefkinder erfassen. Wegfallen wird jedoch der wenig greifbare Pflichtteilsentziehungsgrund des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels".
Stundung
Auch die Stundungsgründe sollen erweitert werden. Insbesondere …

Reform des Pflichtteilrecht

Anwalt bloggt / Anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstags in Berlin stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vor. Die entsprechende Pressemitteilung kann hier auf den Seiten des Justizministeriums…

Erbrecht: Bundeskabinett beschließt Reform des Pflichtteils- und Verjährungsrechts

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist es, das seit über 100 Jahren bewährte Erbrecht gesellschaftlichen Entwicklungen und geä…

Kabinett beschließt Erbrechtsreform

Erbrechtsblog / Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. „Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich gru…

Erbrechtsreform

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Erb- und Verjährungsrechts gebilligt und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Gegenstand der Reformüberlegungen ist allerdings nicht das gesa…

BMJ kündigt Reform im Erbrecht an

walfischbucht / Wie die FAZ heute berichtet, habe Bundesjustizministerin Zypries eine Reform des Erbrechts, d.h. insbesondere von Regelungen azus dem Bereich des Pflichtteilsrechts, angekündigt.Nach dem Bericht der FAZ soll das Institut des Pflichtteilsrechts - das…

Der letzte Wille gewinnt an Bedeutung - Reform des Erbrechts

Wir beraten Unternehmer / Die im vergangenen Jahr diskutierte Reform des Erbrechts wurde am 30.01.2008 durch das Bundeskabinett beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Neuregelung des Pflichtteilsrechts. Mit der Reform soll der Erblasser mehr Freiräume erhalten, über sein Ve…

Ergänzung zum Erbrecht im Lebenspartnerrecht

Lichtenrader Notizen / § 10 des Lebenspartnergesetzes wird ergänzt durch § 6 Lebenspartnergesetz 1 Die Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft., wenn sie nicht durch Lebenspartnerschaftsvertrag (§ 7) etwas anderes vereinbaren. 2 § 1363 Abs. 2 u…

Zum ab 1.1.2005 geltenden neuen Lebenspartnerrecht

Lichtenrader Notizen / Im DNotI-Report 23/2004 hat das Deutsche Notarinstitut die Regelungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerrechts zusammengefasst: Am 29.10.2004 verabschiedete der Bundestag mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschafts…

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