Nochmal: Erbrecht USA 1x1
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 18. April 2008 — CK - Washington. Erbrecht USA 1x1 reicht wohl nicht, also nochmal: Das Erbrecht in den USA ist ganz anders als in Deutschland. W…
CK - Washington. Kleine Frage zwischendurch: Meine Eltern kaufen ein Haus in den USA. Ich habe gehört, dass es im Erbfall ein Probate gibt und ich nicht selbst erbe. Ist das wahr? Antwort: Grundätzlich stellt hier in den Common Law-Staaten der USA Probate das normale Abwicklungsverfahren für einen Nachlass dar. Alles, was zum Nachlass gehört, wird im Probate-Verfahren abgewickelt, und zwar durch einen Executor or Administrator oder Personal Representative - je nach Staat anders benannt, doch mit gleicher Funktion. Den Abwickler bestimmt der Erblasser im Testament; tut er es nicht, bestellt ihn das Gericht. Den Nachlass muss man sich als rechtlich selbständige Körperschaft vorstellen, beispielsweise wie eine GmbH, die durch einen Geschäftsführer, den Executor, abgewickelt wird. Anders als im deutschen Erbrecht tritt nicht der Erbe in die Stellung des Erblassers ein, sondern der Nachlass. Keine Sorge - zum Schluss des Verfahrens erhält der Erbe sein Erbteil vom Abwickler! Man gestaltet seine Eigentumsverhältnisse und das Testment oft so, dass möglichst wenig Vermögen in den Nachlass fällt, damit die Abwicklung vermieden oder vereinfacht wird. Beispielsweise können mehrere Eigentümer das Eigentum als Tenants by the Entirety als Ehegatten oder als Joint Tenants als Nichtehegatten innehaben; dann fällt mit dem Tode des einen das Gesamteigentum automatisch an den anderen Eigentümer und nicht in den Nachlass. Konkret zum Haus: Aus der Deed, mit der das Eigentum an ihm an die Eltern übertragen wird, ergibt sich, welche Art von gemeinsamem Eigentum gewählt wurde. Wenn dort Tenancy by the Entiret…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Juni 2006 auf http://anwalt.us.
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 18. April 2008 — CK - Washington. Erbrecht USA 1x1 reicht wohl nicht, also nochmal: Das Erbrecht in den USA ist ganz anders als in Deutschland. W…
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Werle-Rüdinger & Dr.Schoch | 10. November 2009 — Zum Jahresanfang 2010 treten jetzt wichtige Änderungen des Erbrechts in Kraft. 1. Geändert wurde zunächst das Recht der Pfli…
Erbrechtblog | 20. März 2012 — Das Europäische Parlament hat die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Sie muss noch vom Rat der EU angenommen werden, was aber …
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German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 17. Februar 2007 — CK - Washington. Was Babelfish da auftischt! Da wird einem ja schlecht. Erbrecht USA 1x1 wird Vomit the USA 1x1 Erb-Recht: von e…
Dr. Schmitz & Partner | 5. Januar 2010 — Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gelten wesentliche Änderungen im bisherigen Pflichtt…
Szary Blog | 15. Januar 2010 — Erbe kann man ungewollt werden. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Wer ein Erbe ablehnen will, z.B. weil der Nachlass über…