Erbrecht: Erbschaftsteuerreform - der Nebel lichtet sich!
am 05.11.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDie Erbschaftsteuerreform gewinnt nach Monaten der Ungewissheit langsam an Kontur: Heute hat die sogenannte "Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe" die Eckpunkte des künftigen Erbschaftsteuerrechts vorgestellt. Die Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend in den Bundestag eingebracht. Eckpunkte der ReformFolgende Eckpunkte wurden vereinbart: Freuen dürfen sich die nächsten Verwandten: Die Freibeträge der Steuerklasse I für Ehegatten, Kinder und Enkel werden deutlich angehoben auf 500.000 € für Ehegatten (bisher 307.000 €), 400.000 € für jedes Kind (bisher 205.000 €) und 200.000 € für jeden Enkel (bisher 51.200 €). Allerdings wird im Gegenzug die Bemessungsgrundlage verbreitert, weil sich die Bewertung von Vermögensgegenständen künftig am Verkehrswert orientiert. Die Zeche zahlen dürfen umgekehrt die entfernteren Verwandten (Steuerklasse II) und die Nichtverwandten (Steuerklasse III). Der Freibetrag beträgt zwar künftig 20.000 € (gegenüber bisher 10.300 € bzw. 5.200 €), dafür trifft sie allerdings der Anstieg der Bemessungsgrundlage voll. Eingetragene Lebenspartner fallen auch künftig in Steuerklasse III und zahlen daher die im Vergleich zu Ehegatten hohen Steuersätze, Sie bekommen aber zumindest den gleichen Freibetrag wie Ehegatten, also 500.000 €.Für die Unternehmensnachfolge soll folgendes gelten: 85% des Betriebsvermögens sollen dadurch steuerfrei gestellt werden, dass die darauf entfallende Steuerschuld in zehn Jahresschritten um jeweils 1/10 ermäßigt wird, sofern das Betriebsvermögen mindestens 15 Jahre erhalten bleibt und die Lohnsumme 70% ihres Betrages vor Vermögensübertragung nicht unterschreitet. Für Kleinbetriebe soll es einen Freibetrag von 100-150.000 € geben. Noch nicht genau fest steht, wie künftig die Wertermittlung erfolgen soll, die sich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts generell am Verkehrswert orientieren soll, der je nach …
Erbschaftsteuerreform
Paluka.de: Blog / Das Bundesfinanzministerium hat am 21.11.2007 den Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht veröffentlicht. Ausschlaggebend für die Reform war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, veröffentlicht am 31.01.2…
Erbschaftsteuer-Reform
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet. Der Entwurf basiert auf den Vereinbarungen einer politischen Arbeitsgruppe unter der gemeinsamen Leitung des Bundesfinanzmini…
Erbschaftsteuereform: Es kann eng werden...
Bonn Blawg / Die anstehende Reform des Erbschaftsteuerrechts steht. Auch wenn einige Details, zB das Inkrafttreten, noch unklar sind, dürfte im wesentlichen folgendes gelten:Die nächsten Verwandten, also Ehegatten, Kinder und Enkel erhalten höhere Freibeträg…
Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht: EILT: Erbschaftsteuerreform geplatzt!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendige Reform der Erbschaftsteuer ist geplatzt. Dies verlautete aus gut unterrichteten Koalitionskreisen in Berlin. Grund hierfür sind wohl die unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten…
Familienrecht: Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Am heutigen Mittwoch wird der Entwurf des Bundesjustizministeriums zu einer Reform des Zugewinnausgleichsrechts im Kabinett beraten.Der Zugewinnausgleich ist bereits seit mehr als 50 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Bei einer Scheidung w…
Einigung bei Erbschaftsteuer!?
STEUERRECHT / Mit der heutigen Sitzung beendete die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftssteuerrechts in Deutschland unter Leitung des Bundesfinanzministers Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ih…
