Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht: Wichtige Änderungen im Erbrecht ab 01. Januar 2010

Am 01. Januar 2010 treten wichtige Neuregelungen im Erbrecht in Kraft:

In der Öffentlichkeit lange nicht so breit diskutiert wie die Reform des Erbschaftsteuerrechts wurde 2009 auch eine Reform des seit 100 Jahren nahezu unverändert geltenden Erbrechts beschlossen. Einige der wichtigsten Änderungen:

· Lebzeitige Schenkungen des Erblassers werden künftig anders als bisher immer weniger bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, je länger sie zurück liegen: Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw.

· Pflegeleistungen sollen bei der Erbauseinandersetzung besser honoriert werden. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, über die finanzielle Seite wird dabei selten gesprochen. Gesetzliche Ausgleichsansprüche gab es bisher nur unter engen Voraussetzungen. Traf der Erblasser in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, ging der pflegende Angehörige oftmals leer aus. Künftig soll dies bei der Erbauseinandersetzung besser honoriert werden.

· Bisher konnten bestimmte lebzeitige Zuwendungen nur dann auf den Erb- oder Pflichtteil angerechnet werden, wenn der Erblasser dies vor oder spätestens bei der Zuwendung angeordnet hatte. Nachträgliche Anordnungen waren unwirksam. Künftig kann der Erblasser auch nachträglich durch Testament bestimmen, dass eine Schenkung ausgleichungs- bzw. anrechnu…

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Themen: Testament , Erbrecht 2010 änderungen

Erschienen 1. Dezember 2009 auf http://www.mkvdp.de/.

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