Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht: "Reform der Reform": Geplante Änderungen des Erbschaftsteuerrechts durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Am kommenden Freitag, 04.12.2009, wird im Bundestag der "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)" (BT-Drucksache 17/15) abschließend beraten.

Für den Bereich des Erbschaftsteuerrechts enthält das Gesetz eine "Reform der Reform" in folgenden Punkten:

Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 wurde der Eingangssteuersatz in Steuerklasse II (hierunter fallen bspw. Geschwister, Nichten, Neffen usw.) auf mindestens 30 Prozent erhöht, was zu teils drastischen Mehrbelastungen führt und faktisch zu einer Gleichstellung mit Nichtverwandten führt. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht nun vor, die Steuersätze in Steuerklasse II zu senken, beginnend bei 15 bis maximal 43 Prozent vor.

Im Unternehmensbereich sind folgende Änderungen vorgesehen:

Die sogen. Lohnsummenregelung wird entschärft. Diese Regelung sieht vor, dass ein Unternehmen nach dem Erbfall 7 Jahre fortgeführt werden muss und die in dieser Zeit gezahlte Lohnsumme nicht geringer als 650% der Ausgangslohnsumme (= durchschnittliche Lohnsumme der letzten 5 Jahre vor Übertragung oder Erbfall) sein darf. Bei Unterschreitung der Mindestlohnsumme entfallen erbschaftsteuerliche Vergünstigungen. Die geplante Änderung reduziert den maßgeblichen Zeitraum auf fünf Jahre und die Mindestlohnsumme auf 400% der Ausgangslohnsumme. Betriebe mit bis zu zwanzig Beschäftigten (bisher: zehn Beschäftigte) sollen der Lohnsummenregelung gar nicht unterliegen. Der „Behaltenszeitraum“, also die Zeitspanne, in der ein Betrieb weitergeführt werden muss, um von der Erbschaftsteuer verschont zu werden, wird auf fünf Jahre (bisher: sieben Jahre) herabgesetzt. Eine komplette Freistellung des Unternehmens von der Erbschaftsteuer kann in Anspruch genommen werden, wenn der Erwerber das Unternehmen sieben Jahre (bisher: zehn Jahre) fortführt, wobei die Lohnsumme dann 700% der Ausgangslohnsumme (bisher: 1000%) betragen muss.

Sofern der Bundestag am Freitag, dem 4. Dezember, dem Gesetzentwurf zustimmt, soll er am 18. Dezember im Bundesrat verabschiedet werden und zum 01.01.2010 in Kraft treten. Er soll auf alle Erwerbe An…

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Themen: Bundestag , Drucksache

Erschienen 1. Dezember 2009 auf http://www.mkvdp.de/.

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