Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht: LG Aschaffenburg: Ergibt sich die Erbfolge aus öffentlichen Urkunden, kann das Grundbuchamt nicht die Vorlage eines Erbscheins verlangen

Der Fall:

In einem Erbvertrag war Herr V. als Vorerbe eingesetzt, Herr E. als Nacherbe. Herr V. hatte die Erbschaft durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausgeschlagen. Herr E. beantragte beim Grundbuchamt unter Bezugnahme auf die Nachlassakte, das Grundbuch dahingehend zu berichtigen, dass er als alleiniger Eigentümer des Nachlassgrundstücks eingetragen werde.

Das Grundbuchamt verweigerte die Grundbuchberichtigung mit dem Hinweis, die Prüfung, ob die Ausschlagung des V. form- und fristgerecht erfolgt sei, könne nur das Nachlassgericht vornehmen. E. müsse daher einen Erbschein vorlegen.

E. sah es aus Kostengründen nicht ein, einen Erbschein zu beantragen. Er legte gegen die Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde ein.

Die Entscheidung des LG Aschaffenburg:

Das LG gab der Beschwerde statt.

Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO ist der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt grundsätzlich durch einen Erbschein zu führen. Beruht jedoch die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so genügt es, wenn an Stelle eines Erbscheins diese Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung dieser Verfügung dem Grundbuchamt vorgelegt wird. Dabei kann die Vorlegung ersetzt werden durch die Verweisung auf die Akten desselben Amtsgerichts, welche die Urkunden enthalten. Nur wenn das Grundbuchamt die Erbfolge durch diese Urkunden für nicht nachgewiesen erachtet, kann es die Vorlage des Erbscheins verlangen.

Insoweit entspricht es der allg. Auffassung, dass es keineswegs im Belieben des Grundbuchamts steht, einen Erbschein als Nachweis der Erbfolge für eine Grundbuchberichtigung zu verlangen. Vielmehr besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung Übereinstimmung, dass das Grundbuchamt zu einer eigenständigen Auslegung eines öffentlichen Testaments verpflichtet ist, und zwar selbst dann, wenn rechtlich schwierige Fragen zu beurteilen sind

Hinweis für die Praxis:

Die Entscheidung des LG A…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Urkunden

Erschienen 31. März 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Erbrecht: Bindung des Grundbuchamts an den erteilten Erbschein

Paluka.de: Blog | 15. März 2012 — Das Grundbuchamt ist im Hinblick auf Grundstücksänderungen, die sich durch Erbfall ergeben können, an die Weisungen aus dem ert…

Erbrecht: Testamentsvollstrecker – Vollmacht – Erbschein

Paluka.de: Blog | 20. Juni 2011 — Für die Berichtigung des Grundbuchs ist bei Vorliegen nur eines handschriftlichen Testaments ein Erbschein auch dann erforder…

Schadensersatzanspruch gegen die Bank bei unnötigem Erbschein

Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 8. Dezember 2009 — Verlangt eine Bank vom Erben einen Erbschein, bevor sie diesem die Verfügung über die Konten und/oder ein Depot des Erblassers …

Schadensersatzanspruch gegen die Bank bei unnötigem Erbschein

Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 8. Dezember 2009 — Verlangt eine Bank vom Erben einen Erbschein, bevor sie diesem die Verfügung über die Konten und/oder ein Depot des Erblassers …

Nachweispflichten beim Erbscheinsantrag

Erbrechtsblog | 27. April 2009 — Gesetzliche Erben sind verpflichtet, bei der Beantragung eines Erbscheins aufgrund einer Verfügung von Todes wegen Personenstan…

Vorsicht Falle: Anforderungen an einen Nacherben für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch

Depesche quinta essentia | 1. Februar 2011 — Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken vom 25. November 2010 (Aktenzeichen: 3 W 179/10) genügt weder d…

Erbscheinsantrag: Nachweispflichten beim Erbscheinsantrag

Erbrechtsblog | 27. April 2009 — Gesetzliche Erben sind verpflichtet, bei der Beantragung eines Erbscheins aufgrund einer Verfügung von Todes wegen Personenstan…

Nachweispflichten beim Erbscheinsantrag

Erbrechtsblog | 27. April 2009 — Gesetzliche Erben sind verpflichtet, bei der Beantragung eines Erbscheins aufgrund einer Verfügung von Todes wegen Personenstan…

Erbrecht: Nachweis des Erbrechts auch ohne Erbschein

Recht und Alltag | 7. November 2005 — Der Erbe ist, außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Grund- buchordnung, § 41 Abs. 1 Satz 1 Schiffsregis…

Erbscheinsverfahren: Pflichten der Erben im Erbscheinsverfahren

Lichtenrader Notizen | 23. September 2005 — Das Kammergericht stellt klar, dass Antragsteller im Erbscheinsverfahren nicht die uneingeschränkte Pflicht haben, zur gebotenen A…

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Rechtsanwälte und Steuerberater, Bonn Berlin

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - überregionale Anwaltskanzlei mit Büros in Bonn und Berlin. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte decken alle Bereiche des Zivilrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, Franchiserecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Internationaler Rechtsverkehr.