Erbrecht: Bundesgerichtshof bestätigt Fortdauer der Testamentsvollstreckung über den Nachlass des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm Prinz von Preußen († 20. Juli 1951)
am 05.12.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDer Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 05.12.2007 entschieden, dass eine Testamentsvollstreckung über die in § 2210 BGB genannte Frist von 30 Jahren hinaus längstens bis zum Tod des Erben bzw. des Testamentsvollstreckers fortdauern kann. Eine zeitlich unbeschränkte Testamentsvollstreckung, bspw. durch eine Klausel, dass bei Tod oder sonstigem Wegfall eines Testamentsvollstreckers unbegrenzt immer wieder Testamentsvollstrecker-Nachfolger zu ernennen sind, ist hingegen nicht möglich. Sind seit dem Erbfall 30 Jahre verstrichen und soll die Verwaltung des Nachlasses nach testamentarischer Anordnung des Erblassers über 30 Jahre hinaus bis zum Tode des Testamentsvollstreckers fortdauern, verliert diese Anordnung ihre Wirksamkeit mit dem Tode des letzten Testamentsvollstreckers, der innerhalb von 30 Jahren seit dem Erbfall in sein Amt berufen wurde.Der BGH hat damit eine schon kurz nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) am 1. Januar 1900 und somit seit über 100 Jahren umstrittene Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt.Der Fall:Das Verfahren betrifft die Testamentsvollstreckung über den Nachlass des am 20. Juli 1951 verstorbenen ehemaligen Kronprinzen Wilhelm Prinz von Preußen (Erblasser), dem ältesten Sohn des 1941 verstorbenen ehemaligen Deutschen Kaisers Wilhelm II.. Die Kläger begehren als Testamentsvollstrecker des Erblassers mit ihrer Klage die Herausgabe von Inventar einer vom Beklagten - dem ältesten Sohn des am 25. September 1994 verstorbenen Louis Ferdinand Prinz von Preußen, der wiederum zweitältester Sohn des Erblassers gewesen war - bewohnten Villa, das nach ihrer Behauptung zum Nachlass gehört. Mittels einer von ihm erhobenen Widerklage beantragte der Beklagte die gerichtliche Feststellung, dass die in einem Erbvertrag von 1938 angeordnete Dauertestamentsvollstreckung mit dem Tode seines Vaters unwirksam geworden …
Kaiser-Urenkel hat in Erbstreit das Nachsehen
Handakte WebLAWg / Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 05.12.2007 entschieden, dass eine Testamentsvollstreckung über die in § 2210 BGB genannte Frist von 30 Jahren hinaus längstens bis zum Tod des Erben bzw. des Testamentsvollstreckers fortdauern kann. Eine …
Testamentsvollstreckung zeitlich begrenzt
Paluka.de: Blog / Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.12.2007 (Az. IV ZR 275/06) entschieden, dass die Testamentsvollstreckung über die Dauer von 30 Jahren hinaus zeitlich beschränkt ist. Bei Tod oder Wegfall eines Testamentsvollstreckers aus anderen Gründe…
Auskunftsansprüche der Erben (Teil 2)
Handakte WebLAWg / Häufig wird vor allem bei größeren Vermögen ein Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe der Abwicklung und der Verwaltung des Nachlasses betraut. Der Erblasser kann damit noch über seinen Tod hinaus Einfluss auf Fragen der Vermögensübertragung…
Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein Grund für seine Entlassung
Erbrechtblog / Das OLG Naumburg, 19.12.05, 10 Wx 10/05 hatte Ende letzten Jahres den Fall zu entscheiden, dass ein Testamentsvollstrecker die Erben bewusst über die Werthaltigkeit des von ihm zu verwaltenden Nachlass getäuscht hatte. Das OLG Naumburg f…
Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB
Erbrechtblog / Das OLG Naumburg, 19.12.05, 10 Wx 10/05 hatte Ende letzten Jahres den Fall zu entscheiden, dass ein Testamentsvollstrecker die Erben bewusst über die Werthaltigkeit des von ihm zu verwaltenden Nachlass getäuscht hatte. Das OLG Naumburg f…
Begründung des BGH zur erlaubten Werbung von Banken für Testamentsvollstreckungen
Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof hat in einem jetzt mit Begründung vorliegenden Urteil vom 11.11.2004 - I ZR 213/01 - zum Ausdruck gebracht, dass die Übernahme von Testamentsvollstreckungen keine unerlaubte Rechtsberatung ist. Der BGH führt u.a. aus: Die e…
Täuscht der Testamentsvollstrecker die Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses, ist dies ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB
Rechtblog / Das OLG Naumburg, 19.12.05, 10 Wx 10/05 hatte Ende letzten Jahres den Fall zu entscheiden, dass ein Testamentsvollstrecker die Erben bewusst über die Werthaltigkeit des von ihm zu verwaltenden Nachlass getäuscht hatte. Das OLG Naumburg führte aus,…
