Erbrecht: BFH: Erbschaftsteuerliche Behandlung von Lebenspartnern - keine Gleichbehandlung mit Ehegatten
am 15.08.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDer BFH hat durch heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass eine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht geboten ist, solange der Gesetzgeber hierzu keine ausdrückliche Regelung trifft (BFH, Beschluss v. 20. Juni 2007 - II R 56/05). Zum Hintergrund:Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) regelt für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen, welche in ihren Rechtswirkungen der Ehe stark angenähert ist. § 6 LPartG regelt den gesetzlichen Güterstand wie unter Ehegatten. § 10 LPartG regelt die erbrechtlichen Aspekte. So steht dem überlebenden Lebenspartner ein gesetzlicher Erbteil (§ 10 Abs. 1 LPartG) bzw. auch der Pflichtteil zu (§ 10 Abs. 6 LPartG). Wegen dieser Annäherung an die Rechtsfolgen der Ehe stellte sich zwangsläufig die Frage, ob eingetragenen Lebenspartnern auch die - hohen -erbschaftsteuerlichen Freibeträge für Ehegatten (§§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und 17 Abs. 1 ErbStG) zustehen. Bereits im Jahr 2005 hatte der BFH dies verneint, wobei damals aber nähere Ausführungen nicht erforderlich waren, weil schon die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision fehlten (BFH, Beschluss vom 6. 10. 2005 - II B 132/04).Nunmehr hat der BFH die Gelegenheit ergriffen, seine Auffassung zu bestätigen und näher zu begründen. Der Fall:Die Klägerin ist Alleinerbin der am 28. Februar 2002 verstorbenen S, mit der sie am 30. November 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) begründet hatte. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt) setzte gegen die Klägerin durch Bescheid vom 30. Mai 2003 Erbschaftsteuer nach der Steuerklasse III fest. Die Klägerin ist demgegenüber …
BFH: Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
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BFH zur Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
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Lebenspartnerschaft in der Erbschaftsteuer
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