Er läßt nicht locker, der Ex-Mandant
Wie berichtet, forderte der Ex-Mandant mich auf, ihm meine Akten
unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 vollständig zu übersenden.
Sein Verhalten mir gegenüber hatte durchaus gewisse Ähnlichkeiten mit seinem Verhalten gegenüber der Polizei, weswegen ich ihn zu
verteidigen hatte.
Da ich insoweit doch echt sensibel bin, habe ich auf weitere Korrespondenz mit dem erst einmal verzichtet.
Am 27.1.2010 erreichte uns daher dann der folgende Brief:
… mit Schreiben vom 6.1.2010 forderte ich Sie zur Herausgabe der bei ihnen vorhandenen Akten und Unterlagen auf. Dieser Aufforderung
sind Sie ohne Rückmeldung nicht nachgekommen.
Ich fordere Sie nun nochmals zur Herausgabe aller die Sache betreffenden Unterlagen und Notizen auf, verbunden mit ihrer Erklärung,
dass das Herausgegebene alles bei Ausführung und Geschäftsbesorgung des erteilten Auftrags Erlangte und Angelegte enthält. Sollten
Eigentumsrechte ihrerseits an Teilen hiervon bestehen können, nehme ich durch erfolgte Herausgabe deren Übertragung durch Sie an mich
an.
Sie werden ihrer Verpflichtung nachkommen indem Sie mir unverzüglich, …
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