Er ist dazu nicht bereit!

Nach dem Abschluss des gerichtlichen Verfahrens und der Zahlung aus dem Titel war nur noch eins zu erledigen: Dem Gegner den entwerteten Titel übersenden.

Der Gegner war anwaltlich nicht vertreten, aber vom Ausgang des Gerichtsverfahrens sichtlich gefrustet.

Nun wurde ihm der Titel mit einem Empfangbekenntnis übersandt, wie das halt so üblich ist. Er sollte das EB einfach unterzeichnen und zurück mailen oder faxen.

Statt dessen rief er an: Er kann den Grund für die Rücksendung nicht erkennen. Er gibt kein Geld für Porto, Fax- oder Mailkosten aus, nachdem er schon abgezockt wurde. Dazu ist er nicht bereit. Wenn wir etwas wollen, s…

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Themen: Porto , Komisch
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 18. November 2010 auf http://www.r-tape.de.

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