“Equal-Pay-Gebot” für Leiharbeitnehmer

Nach § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt für den Bereich der Leiharbeit ein Diskriminierungsverbot. Leiharbeitnehemr haben danach einen Anspruch auf dieselbe Vergütung, die sie bei dem entleihenden Unternehmen erhalten würden. Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn für das A…

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Themen: Equal Pay
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 6. März 2009 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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