Equal-pay-Ansprüche von Arbeitnehmern der Zeitarbeitsbranche: Aktueller Überblick

Nachdem das BAG mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10, NZA 2011, 289) zwar die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt hat, infolge des gegenwartsbezogenen Streitgegenstandes im Rechtsbeschwerdeverfahren aber keine Aussagen für die Vergangenheit zu treffen hatte, herrscht derzeit vielfach Rechtsunsicherheit. Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche, in deren Arbeitsverträgen auf die CGZP-Tarifverträge Bezug genommen war, haben mit ihren auf Gewährung rückständigen Lohns gerichteten Klagen unterschiedlichen Erfolg:

Tarifunfähigkeit der CGZP auch in der Vergangenheit

Den Klagen stattgegeben haben u.a. das LAG Berlin-Brandenburg (Urt. vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11), das ArbG Herford (Teilurt. vom 04.05.2011 - 2 Ca 144/11 und Urt. vom 10.08.2011 - 2 Ca 542/11) und das ArbG Chemnitz (Urt. vom 16.05.2011 - 11 Ca 3523/10).

Ausschlussfristen

Unterschiedlich beurteilt wird, in welchem Umfang einzelvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zum Erklöschen der Equal-pay-Ansprüche führen können. Das LAG Sachsen hat angenommen, dass die Ausschlussfrist bereits mit der Fälligkeit der Forderung, also (in der Regel) dem Ablauf des jeweiligen Arbeitsmonats begonnen habe (Urt. vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11), ebenso das ArbG Rostock (Urt. vom 14.06.2011 - 3 Ca 1508/09) und das ArbG Stade (Urt. vom 28.06.2011 - 2 Ca 21/11).

Das LAG Düsseldorf (Urt. vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11) hat sogar die Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen bestätigt, denn selbst die CGZP tarifunfähig gewesen sein sollte, gelte dies nicht für die am Tarifvertrag beteiligten Einzelgewerkschaften im CGB.

Demgegenüber haben das LAG Berlin-Brandenburg (aaO.) und das ArbG Bremen/Bremerhaven (Urt. vom 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10) angenommen, d…

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Themen: Chemnitz , Tarifvertrag , Bremen , Berlin Brandenburg , Lag Berlin , Herford , Rostock , Zeitarbeit , Stade , Cgb , Equal Pay , Cgzp , Tarifunfähigkeit

Erschienen 12. Dezember 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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