Epping/Hillgruber: Grundgesetz – Kommentar

Der Beck-Verlag hat sich etwas gegönnt: Eine neue Reihe “Praxiskommentar” aus der mir der Kommentar zum Grundgesetz von Epping/Hillgruber vorliegt. Inzwischen habe ich einige Fragen mit dem Epping/Hillgruber bearbeitet, auch bestimmte Kommentierungen (insbesondere zu den Art. 5, 12, 15, 93 GG) vollständig nachgelesen. Der Eindruck ist auf jeden Fall interessant, ich denke, das Konzept wird Anklang finden. Fraglich ist erst einmal, an wen sich dieser Kommentar widmet: Laut Umschlagstext ist er ausgelegt auf Rechtsanwälte, Richter, Referenten, Studenten und Referendare. Also eigentlich für jeden, der Hinweis ist somit unbrauchbar. Und der Blick auf das Grundgesetz-Portfolio alleine bei Beck (u.a. Jarass/Pieroth, Sachs, Maunz/Dürig, c.Münch) macht deutlich, dass auf jeden Fall eine Zielgruppenorientierung getroffen werden muss. Ich werde das hier versuchen.

Von der Aufmachung her sehe ich einen interessanten Mix aus verschiedenen Reihen: Schriftbild und Sprache erinnern mich an den Münchener-Kommentar (das Blau des Buches übrigens auch). Man fasst sich aber ähnlich kurz wie in den Handkommentaren (hier Jarass/Pieroth) und bietet einen grundsätzlichen Dogmatischen Einblick wie im Sachs, ohne sich aber in dogmatischen Details in der Tiefe zu verlieren.

Speziell das Schriftbild, das mich sehr stark an den MüKo erinnert, finde ich sehr ansprechend: Man hat eine relativ grosszügige Schriftgröße gewählt, arbeitet sehr grosszügig mit Absätzen und auch fett unterlegten sowie raumgreifenden Überschriften. Sich hier zurecht zu finden fällt alles andere als schwer.

Dabei sind mitunter vertiefende Hinweise enthalten, z.B. Rechtshistorische (etwa bei der Funtion der Gegenzeichnung, Art. 58 GG, Rn.5.1), die dann aber – mangels Praxisrelevanz eine schriftgrösser kleiner gehalten und eingerückt sind. Dort wo also eine gewisse evt. irrelevante Vertiefung geboten wird, kann man problemlos die Texte überfliegen und sich auf den Kerntext konzentrieren, ohne ernsthaft aus dem Lesefluss geworfen zu werden.

Der Text bietet zwar eine Fülle von Referenzen auf Fundstellen, diese sind aber nicht so zahlreich, wie ich es von einem Kommentar sonst erwarten würde. Auf Grund der Gestaltung erwarten vielleicht auch manche, dass die Referenzen wie im MüKo als Fußnote eingebaut sind, doch so ist es nicht: Die Referenzen sind direkt in den Text eingebaut. Dass er dennoch nicht nur lesbar, sondern sogar gut lesbar ist, macht deutlich, dass sehr maßvoll Fundstellen geboten werden.

Man muss m.E. aber keine Sorge haben, dass es zu wenig Fundstellen sind. Ich hatte durchweg das Gefühl, dass die Autoren schlicht in der Lage waren, sich auf die wesentlichen Fundstellen zu beschränken und den Mut zur Auswahl zu haben. Insgesamt hatte ich beim Thema Fundstellen sehr deutlich den Eindruck, dass hier Qualität definitiv vor Quantität kommt.

Der Kommentar ist lesbar wie ein Lehrbuch: Kein…

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Themen: Grundgesetz , Grundrechte

Erschienen 11. März 2010 auf http://www.jurakopf.de.

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