Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum
Aus aktuellem Anlass einige wichtige Bemerkungen zum Thema der Fahrerlaubsnisentziehung nach Drogenkonsum:
Die Fahrerlaubnis wird von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen, wenn diese die Geeignetheit des Betroffenen, ein Kraftfahrzeug zu führen, nicht gegeben sieht. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren, welches weitreichendere Konsequenzen als der Führerscheinentzug im Straf- / OWi-Verfahren hat.
Erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis davon, dass der Betroffene Drogen konsumiert hat, so kann sie die Eignung zum Führen eines KFZ anzweifeln oder sogleich als nicht gegeben feststellen. Im ersten Fall wird sie regelmäßig ein (fachärztliches) Gutachten im Hinblick auf den Drogenkonsum (inkl. Screening von Haaren, Urin, Blut etc.) verlangen, im zweiten Fall das Entziehungsverfahren sofort einleiten.
Von Einzelfallausnahmen abgesehen kann vereinfacht festgestellt werden: Der Konsum von Cannabis, THC, Haschisch führ im Regelfall zu Zweifeln an der Eignung und zieht meist ein Gutachten nach sich. Dies wird wohl nicht gelten, wenn mehrfache Vorfälle oder gar Verkehrsgefährdungen unter Einfluss dieser Drogen geschehen sind. Auch ab einem Carbonsäurewert (THC-COOH-Wert) von mindestens 150 ng/ml wird in der Regel das Entziehungsverfahren sofort begonnnen. Liegt jedoch ein einmaliger Konsum einer geringen Menge ohne Bezug zum Straßenverkehr vor, so kann es auch vorkommen, dass die Behörde keinerlei Maßnahmen einleitet.
Wird jedoch der Konsum härterer Drogen (Kokain, Heroin, Amphetamine etc) aktenkundig, erfolgt ein aller Regel sofort ein Entziehungsverfahren. Lediglich wenn der Fall erheblich vom Durchschnittsfall zugunsten des Betroffenen abweicht, kann hier eine Verteidigung gegen den Fahrerlaubnisentzug mit einigen Erfolgsaussichten erfolgen.
Wichtig: Die Fahrerlaubnisbehörde erhält in aller Regel Mitteilungen von den Strafverfolgungsbehörden. Sollten Sie daher einem Ermittlungsverfahren wegen Drogenfahrt ausgesetzt sein, so müssen Sie von vornherein bedenken, dass dies Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann. Gleiches gilt, wenn Ihnen, außerhalb des Straßenverkehrs, Drogendelikte vorgeworfen werden. In einem Fall waren Mandanten von mir beschuldigt worden, Amphetamine besessen zu haben. Sie haben dies vor der Polizei …
» Vollständiger ArtikelThemen: Entziehung Der Fahrerlaubnis , Fahrerlaubnis , Cannabis , Thc , Ordnungswidrigkeiten , Heroin , Gutachten , Konsum , Amphetamine , Cooh , Fahrerlaubnisentzug , Drogenfahrt Amphetamin
Erschienen 28. Dezember 2009 auf http://kanzleiratzka.wordpress.com.
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