Keine Vollstreckung von Auslandsknöllchen
Motorradrecht | 5. Dezember 2007 — Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist nicht mehr für 200…
Da haben die hiesigen Autofahrer aber Glück gehabt. Die geplante Umsetzung des sog. “Knöllchenbeschlusses” lässt noch auf sich warten, so meldeten verschiedene Medien gestern/vorgestern - hier eine Meldung aus www.123recht.net. Eigentlich hätte wohl schon zu Jahresbeginn die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht stattfinden sollen. Ein Referentenentwurf für ein Geldsanktionengesetz hierzu exisitiert auch und wurde bereits von Rechtsanwalt Volker Lempp in der ACE-Rechtszeitschrift “Der Verkehrsjurist” in Ausgabe 3/2008 näher beleuchtet. Bundesjustizministerin Zypries hat jedoch bedeutet, dass es damit nichts wird (hier gekürzt aus www.123recht.net):
>> Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte am Rande eines EU-Justizministertreffens in Prag an, die Regierung werde einen EU-Beschluss zur Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland mindestens bis zur Bundestagswahl Ende September nicht mehr umsetzen. “Damit muss sich die nächste Bundesregierung befassen” sagte Zypries mit Blick auf den Rahmenbeschluss, der bereits seit 2005 in Kraft sein sollte…..Nach Zypries’ Angaben scheitert die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus Ländern wie Italien, Frankreich oder Spanien unter anderem an Problemen bei der nötigen Einrichtung einer neuen Behörde.<<
Man findet aber auch schon ältere Meldungen im www, die eine viel frühere Fertigstellung des Gesetzes erwarten ließen (hier zitiert aus einer Nachricht der Verkehrsrundschau aus 2007):
>> Ein Gesetz, um im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen einzutreiben, verzögert sich in Deutschland. Das Bundesjustizministerium …
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Januar 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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