Entspannt online shoppen: Amazon - Gutscheine verfallen nicht innerhalb eines Jahres

Das Landgericht München I hat jetzt festgehalten, dass für die Gutscheine des online-Buchhändlers Amazon nicht die einjährige Verfallsfrist gilt, welche in den AGB von Amazon vorgesehen ist, sondern die (drei Jahre lange) gesetzliche Verjährungsfrist.

Grundsätzlich gilt nach Auffassung des Gerichts für derartige Gutscheine die gesetzliche Verjährung. Eine kürzere Ausschlussfrist könne - auch in AGB - vereinbart werden, müsse aber die Interessen des Gutscheinempfängers angemessen berücksichtigen. Angesichts des nur geringen Mehraufwands bei der Verwaltung von Gutscheindaten und dem Interesse des Gutscheininhabers an einem Erhalt des Guthabens (in der Entscheidung waren es immerhin € 500) sei eine Verkürzung auf ein Drittel der gesetzlichen Verjährungsfrist unangemessen benachteiligend und daher unwirksam.

Das Urteil, welches deutlich darauf hinweist, dass die Angemessenheit einer Ausschlussfrist stets im Einzellfall geprüft werden muß, dürfte Leitbildfunktion auch für andere Gutscheine haben. Es passt gut zu der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung zum Thema Prepaid-Mobilfunkkarten.

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Themen: Landgericht

Erschienen 15. Mai 2007 auf http://www.selzers-law.de/.

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