Networkedblogs – das eigene Blog auf Facebook einbinden
kriegs-recht.de | 5. April 2012 — Wer bloggt, der möchte auch gelesen werden. Gelesen wird aber nur, wer die (potentiellen) Leser auch erreicht. Das ist nicht im…
Ein heißes Thema in der Welt der Social Media ist momentan das Kuratierungstool Pinterest. Was ist Pinterest? Die Macher von Pinterest beschreiben ihre Plattform als “Online Pinboard”, also als “Online-Pinnwand”. Im Grunde genommen funktioniert das Ganze so, dass man – nachdem man sich bei dem Dienst angemeldet hat – Bilder aus dem Internet auf einer eigenen Profilseite einbinden, sortieren und präsentieren kann. Hinter Pinterest steht ein US-amerikanisches Start Up, mit Pinspire gibt es auch bereits einen deutschen “Klon” des Dienstes. Wenn Sie Pinterest und Pinspire noch nicht kennen, dann schauen Sie sie sich doch vielleicht kurz einmal an, bevor Sie hier weiterlesen.
So schön die Seiten von Pinterest und Pinspire auch aussehen, so problematisch erscheinen diese Dienste jedoch aus urheberrechtlicher Sicht. Der Grund: Für das Einbinden fremder Bilder auf einer eigenen Webseite – und sei es auch nur eine Profilseite auf einer Social Media Plattform – benötigt man in aller Regel die Erlaubnis des Urhebers des Bildes. Hat man diese Erlaubnis nicht, begeht man eine Urheberrechtsverletzung. Wer mehr hierzu lesen möchte: Die Anwaltskollegen Thomas Schwenke und Carsten Ulbricht erläutern dies in Artikeln auf ihren Blogs ausführlich und schön nachvollziehbar anhand von Pinterest, ich selbst habe schon vor einiger Zeit auf onlinejournalismus.de auf die rechtlichen Probleme von Kuratierungstools wie beispielsweise Storify hingewiesen.1
Mit anderen Worten: Auf Plattformen wie Pinterest oder Pinspire scheinen Urheberrechtsverletzungen vorprogrammiert zu sein. Es wäre schlicht realitätsfern anzunehmen, dass jeder Nutzer zunächst bei den Urhebern der von ihm eingebetteten Bilder um Erlaubnis hierfür nachfragen würde. Und solch systemimmanente Fälle von Urheberrechtsverletzungen sind bei Social Media Plattformen keine Seltenheit – siehe auch “Mosaic Maker: Einladung zur Abmahnung“.
Was tun, wenn man in der Haut des Plattformbetreibers steckt? Die Macher von Pinspire haben offenbar einen, sagen wir einmal, kreativen Weg gewählt. Einem Artikel des Branchendienstes “Deutsche Startups” zufolge scheint das Team von Pinspire Urheber von bei ihnen eingebundenen Bildern anzumailen und sie zu fragen, ob das Einbinden denn in Ordnung gehen würde:
“Hallo, ich heiße Thyra und ich mache gerade ein Praktikum bei einem neuen Start-up in Berlin, pinspire.de. Ein Mitglied unserer Community hat ein Foto von Ihrer Seite genutzt. Wir wollen nur sicher gehen, ob das in Ordnung für Sie ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Wir sind ein junges Start-up aus Berlin. Wir wollen niemanden verletzen” (Quelle).Der Jurist sieht so etwas mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Nimmt man einmal an, dass es nicht das eigentliche Ziel der oben zitierten Mail ist, elegant auf den eigenen Dienst hinzuweisen und so neue Mitglieder zu gewinnen, sondern …
» Vollständiger Artikelkriegs-recht.de | 5. April 2012 — Wer bloggt, der möchte auch gelesen werden. Gelesen wird aber nur, wer die (potentiellen) Leser auch erreicht. Das ist nicht im…
kriegs-recht.de | 27. Oktober 2011 — Dass ich der Auffassung bin, dass Profilseiten auf Social Media Plattformen wie Twitter oder Facebook impressumspflichtig sein …
Infodocc | 14. Februar 2012 — Thanks for joining the Pinterest waiting list. We’ll be sure to send you an invite soon. In the meantime, you can follow us on …
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 17. Januar 2012 — Fotoklau als Geschäftsmodell CK - Washington. Wem die Einladung zu Pinterest angetragen wird, denkt nicht zuerst an die Rechtsfo…
App und Recht | 23. Februar 2012 — Soziale Netze würden ohne nutzergenerierte Inhalte (“user-generated content”) gar nicht funktionieren. Erst durch die vielfälti…
kriegs-recht.de | 20. Februar 2012 — Auf der Herbstakademie 2011 hatten wir noch die Vor- und Nachteile, Chancen und Herausforderungen juristischer Weblogs diskutie…
kriegs-recht.de | 5. Oktober 2011 — Bernd Oswald, früher unter anderem Ressortleiter Nachrichten/Aktuelles bei der Süddeutschen Zeitung und heute Berater für cro…
kriegs-recht.de | 4. Oktober 2011 — “Der Rat des Juristen kann nur sein, Facebook zu meiden. Unternehmen haben dort nichts zu suchen; denn ihre Geschäftsinteressen…
kriegs-recht.de | 21. Februar 2011 — Dennis Tölle und Florian Wagenknecht sind zwei Jurastudenten aus Bonn, die seit Anfang 2010 unter www.rechtambild.de über das F…
Web 2.0 & Recht | 6. Februar 2012 — Seit kurzem wird die US-amerikanische Internetplattform Pinterest auch in Deutschland immer stärker wahrgenommen. Es handelt sich …
Social Commerce & Recht – Warum Pinterest & Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben - Rechtsamwalt Bilder UrhG
deutsche-startups / Aktuelle Nachrichten rund um deutsche Internet Start-ups und Venture Capital
EXKLUSIV Unter Hochdruck wird beim Inkubator Rocket Internet derzeit ein neues Start-up aus dem Boden gestampft. Das Baby trägt den Namen Pinspire
Werden Bilder auf einer Internetseite als sog. "embedded content" ohne Erlaubnis der Rechteinhaber eingebunden, so stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Ein solches Einbinden ist urheberrechtlich nicht mit einem bloßen Hyperlink vergleichbar....