Entscheidung im Titelstreit um “AUTO TEST”

Axel Springer Auto Verlag gewinnt Rechtstreit mit Stiftung Warentest Der monatliche Kaufberater von AUTO BILD darf wieder AUTO TEST heißen

Kammergericht Berlin:”Keine Verwechslungsgefahr bei Titeln AUTO TEST und ‘test’”/ Revision nicht zugelassen

Der Axel Springer Auto Verlag hat einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Stiftung Warentest gewonnen. Die Stiftung Warentest hatte den Axel Springer Auto Verlag 2003 verklagt, weil sie eine Verwechslungsgefahr mit der zur AUTO BILD-Gruppe gehörenden Zeitschrift AUTO TEST und ihrer Zeitschrift “test” befürchtete. Das Kammergericht Berlin hat nun in der Berufung die Klage in allen Punkten abgewiesen. Zur Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass der Begriff “Test” Inhalte beschreibt und somit keine Verwechslungsgefahr zwischen den Titeln “test” und AUTO TEST besteht. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Kammergericht nicht zugelassen. Das Urteil wird innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung rechtskräftig.

Die Stiftung Warentest hatte seit 2003 in mehreren einstweiligen Verfügungs-verfahren gegen den Axel Springer Auto Verlag prozessiert und ihn zu mehrfachen Ti…

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Themen: Bundesgerichtshof , Kammergericht Berlin , Axel Springer AG

Erschienen 9. März 2009 auf http://www.markenblog.de.

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