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Entscheidend ist der Wert des verwalteten Vermögens

am 10.02.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Der Schuldner wendet sich gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters. Für das, dass der Verwalter aus Sicht des Schuldners nichts oder wenig getan hat, ist dem Schuldner die Vergütung zu hoch.
Der BGH nutzt die Gelegenheit, zur Berechnung der Vergütung des vorläufigen Verwalters (§ 11 InsVV) nochmals ausführlicher zu referieren:
Grundsätzlich darf bei der Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht auf Umstände abgestellt werden, die sich nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben; denn die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist aus sich selbst heraus zu bewerten (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, aaO S. 534; vgl. ferner Beschl. v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.). Entscheidend ist deshalb der objektive Wert des Vermögens des Schuldners im Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters (BGHZ 146, 165, 175). Der Betrag, den der (endgültige) Insolvenzverwalter bei der späteren Veräußerung von Vermögenswerten erzielen kann, ist hierfür allerdings ein gewichtiges Indiz. Ein anderes Indiz ist demgegenüber die eigene Bewertung in dem Gutachten.
[…]
Soweit das Beschwerdegericht dem Beschwerdegegner darin gefolgt ist, dass Forderungen von 67.384,07 € in die Berechnungsgrundlage einzustellen seien, ist dies rechtens. Die Rechtsbeschwerde macht geltend, nach dem eigenen Vortrag des Beschwerdegegners …

Wo steht das in der InsVV?

InsoBlog.de / Der Anspruch auf Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach § 11 Abs. 1 InsVV so: Er erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung nach § 2 Abs. 1 bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Er…

Der tatsächliche Wert ist entscheidend

InsoBlog.de / Im Eröffnungsgutachten geht es darum, dem Gericht eine Entscheidungsgrundlage für den Eröffnungsbeschluss zu geben: Liegt ein Insolvenzgrund vor? Sind die Verfahrenskosten gedeckt? Ich hatte eine Lebensversicherung vorsichtig mit 10.000,00 EUR Rü…

AG Göttingen: Anfechtungsansprüche als Bemessung für die Vergütung des vorläufigen IV

InsoBlog.de / Das Insolvenzrechtsportal berichtet in einem Newsletter über einen Beschluss des AG Göttingen vom 18.12.2006 (74 IN 223/06). Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte beantragt, einen Anfechtungsanspruch gegen das Finanzamt bei der Bemessung der Ver…

Selbst vorgeführt

InsoBlog.de / Ein Kollege war vom AG Magdeburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Gericht hat den Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen und mit dem Abweisungsbeschluss die Sicherungsmaßnahme “vorläufige Insolvenzverwaltung”…

BGH: Masseunzulänglichkeit spielt bei der Höhe der Verwaltervergütung keine Rolle

InsoBlog.de / InsO § 7; ZPO § 574 Abs. 2, § 577 Abs. 2 Satz 2 a) Wird eine Insolvenzrechtsbeschwerde mit einheitlichem Verfahrensgegenstand auf mehrere Gesichtspunkte gestützt, so ist sie, falls auch nur einer der Gesichtspunkte eine Rechtsfrage von grundsätz…

InsVV: “Klarstellung” stellt die nächsten Fragen

InsoBlog.de / Nachdem der BGH bei den Insolvenzverwaltern für schlechte Laune gesorgt hatte, greift das Justizministerium die Verunsicherung auf und plant offenbar in der InsVV die Regeln über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu konkretisieren…

Nennenswert: Keinen mehr Cent dafür

InsoBlog.de / Wann hat sich jemand “nennenswert” mit einem Sachverhalt beschäftigt? Im Wortsinne: Wenn es die Tätigkeit wert ist, benannt zu werden. Das geht schnell. Ein Haus ist im Eigentum des Schuldners, bis über den Schornstein mit Grundschuld…

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