Entschädigung wegen Diskriminierung abgelehnt

Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Landesarbeitsgericht Berlin der Klage eines Bewerbers nicht entsprochen: Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung eine Klage auf Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung eines Stellenbewerbers bei der Einstellung abgewiesen. Der männliche Bewerber hatte sich auf eine Stelle beworben, die für eine “Chefsekretärin/ Assistentin”, also nicht geschlechtsneutral, ausgeschrieben war. Quelle: Handelsblatt online [...]

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Themen: Handelsblatt , Landesarbeitsgericht Berlin
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 1. Juni 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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