Entlastung für nichtkommerzielle Forenbetreiber

Das OLG Düsseldorf hat bei Forenbetreibern für Erleichterung gesorgt. Wie zuvor das OLG Hamburg hat es klar gestellt, dass ein Forenbetreiber nicht alle Beiträge auf rechtsverletzenden Inhalt überprüfen muss. Forenbetreiber sind zwar generell auch für die Beiträge ihrer Nutzer gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TDG verantwortlich, aus dieser Störerhaftung ergibt sich jedoch keine allgemeine Überwachungspflicht, wie das Gesetz schon in § 8 Abs. 2 Satz 1 TDG klarstellt. Insbesondere eine vorsorgliche und dauernde Überwachung ist nicht erforderlich.

Das Urteil des OLG Düsseldorf unterscheidet sich von den vorherigen zu diesem Thema allerdings grundlegend darin, dass es sich nicht um einen gewerblichen Diensteanbieter handelte. Die Einstellung von Personal zur Überwachung ist insbesondere bei solchen Foren nicht zu erwarten. Das stellt nichtkom…

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Themen: Olg Hamburg

Erschienen 4. Oktober 2006 auf http://www.medien-gerecht.de.

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