Entlastung für Arbeits- und Sozialgerichte
am 17.01.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Die Bundesregierung will die Sozial- und Arbeitsgerichte entlasten.
Mit einem Gesetzentwurf soll dazu das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Unter anderem sollen die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Mitwirkung der Prozessbeteiligten verschärft werden. Bei mehr als 20 Verfahren, die die gleiche behördliche Maßnahme betreffen, soll das Sozialgericht einen Musterprozess ansetzen dürfen und dann über die einzelnen Verfahren durch Beschluss entscheiden, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zum Musterprozess gibt. Für Landessozialgerichte soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit für Verfahren eingeführt werden, die übergeordnete Bedeutung haben und in denen die Sozialgerichte keine endgültig Streit schlichtende Instanz darstellen. Außerdem ist vorgesehen, den Schwellenwert zur Berufung für natürliche Personen auf 750 Euro und für juristische Personen auf 10.000 Euro zu erhöhen.
Bei den arbeitsgerichtlichen Verfahren will die Bundesregierung die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden stärken. So sollen ehrenamtliche Richter etwa bei der Verwerfung einer unzulässigen Berufung nicht mehr hinzugezogen werden. Zudem soll über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nicht mehr in einem separaten Verfahren, sondern in Verbindung mit dem Kündigungsschutzprozess entschieden werden.
Arbeitnehmer können nach dem Willen der Regierung ihre Klage wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht erheben, in dessen Bezirk sie für gewöhnlich arbeiten. Dies komme vor allem Außendienstmitarbeitern zu Gute, die ihre Arbeitsleistung fern vom Firmensitz und dem Ort der Niederlassung erbringen.
Bei Widerspruchsverfahren wird nach dem Willen der Regierung die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung eingeführt. Insbesondere die Renten- versicherungsträger hätten sich in jüngerer Zeit millionenfachen Widersprüchen gegen ihre Verwaltungsentscheidungen ausgesetzt gesehen, etwa gegen die Erhebung des Sonderbeitrages in der Krankenversicherung. Bislang werden nach einer höchstrichterlichen …
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