England: Gefängnis für verschwiegenes Passwort

In England muss ein 19-Jähriger vier Monate ins Gefängnis. Sein Vergehen: Er weigert sich, den Behörden das Passwort zu seinem Computer zu verraten. Wie die BBC berichtet, war der Mann in den Verdacht geraten, kinderpornografisches Material zu besitzen. Es gelang jedoch bis heute nicht, das etwa 50-stellige Passwort der beschlagnahmten Speichermedien zu entschlüsseln.

Der Betroffene weigerte sich auch konsequent, sein Passwort zu verraten. Er muss dafür jetzt einfahren. Währenddessen versucht die Polizei weiter, seinen Computer zugänglich zu machen.

Möglich wird die Gefängnisstrafe durch ein englisches Gesetz, den Regulation of Investigatory Powers Act 2000. Dieser erklärt es zur Straftat, wenn verschlüsselte Datenträger den Ermittlungsbehörden nicht zugänglich gemacht werden.

In Deutschland ist so was undenkbar. Verschlüsselung privater Daten ist nicht verboten. Auch wenn es unsere Ermittlungsbehörden mitunter auch anrüchig finden und so tun, als gebe es bei uns nur eine Gesetzeslücke, dürfte die Verschlüsselung in Wirklichkeit ein Bürgerrecht sein. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Beispiel mal in einer Entscheidung über die Frage, ob auf der eigenen Festplatte gespeicherte E-Mails noch dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, zusammengefasst gesagt: Nein, das Fernmeldegeheimnis gilt hier nicht mehr, da der Kommunikationsvorgang beendet ist. Aber der Betroffene kann und darf seine Daten selbst schützen, indem er sie verschlüsselt.

Es gibt in Deutschland also keine Pflicht für Beschuldigte, Passwörter herauszugeben. Für Zeugen sieht es etwas anders aus. Zeugen müssen mit den Ermittlungsbehörden kooperieren und somit auch Passwörter nennen. Aber auch Zeugen können ein …

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Themen: Bundesverfassungsgericht , England , Bbc

Erschienen 6. Oktober 2010 auf http://www.lawblog.de.

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