Energiewirtschaftsrecht und Verbraucherschutz

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2012 weitere Verbraucherschutzvorschriften im Bereich des Energiewirtschaftsrechtes beschlossen. So werden in Folge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes die Regelungen zum Energieanbieterwechsel und zur Information der Verbraucher über Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren auch in den Grundversorgungsverordnungen bei Strom und Gas angepasst. Die Energieversorger sind demnach künftig dazu verpflichtet, auch in den Grundversorgungsverträgen auf die Schlichtungsstelle Energie hinzuweisen. Ein zentraler Punkt ist zudem, dass die Kündigungsfrist für einen Grundversorgungsvertrag auf zwei Wochen verkürzt wird. Bislang war die Kündigung nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Insgesamt darf ein solcher Wechsel nicht länger als drei Wochen dauern. Dazu wurden die Vorgaben an die Unternehmen zur Zusammenarbeit …

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Themen: Verbraucherschutz , Bmwi , Strom , Enwg , Grundversorgung , Schlichungsstelle Energie
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 15. Februar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.

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