Energiebetriebene-Produkte-Gesetz
am 11.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern
Am 7. März 2008 ist das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in Kraft getreten. Damit wird die EU-Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG in deutsches Recht umgesetzt.
Die Ökodesignrichtlinie und das EPBG regeln den Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung (”Ökodesign”) energiebetriebener Produkte. Ziel ist es, durch Definition von Mindestanforderungen die von energiebetriebenen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu verringern. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Erfasst sind Produkte, für deren Nutzung Energie in Form von Elektrizität, fossilen Treibstoffen oder erneuerbarer Energiequellen zugeführt werden muss; Fahrzeuge sind ausgenommen.
Konkrete Mindestanforderung müssen noch jeweils für einzelne Produktgruppen auf EU-Ebene im Rahmen sog. Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden. Das EBPG stellt mit Hilfe verschiedener Instrumente sicher, dass nur noch solche energiebetriebenen Produkte verwendet werden, die den für sie festgelegten Mindestanforderungen genügen.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist als “beauftragte Stelle” mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und des EPBG betraut. Dabei ist die BAM einerseits an der Erarbeitung der Durchführungsmaßnahmen und andererseits an der Umsetzung und Überwachung der Mindestkriterien beteiligt. Dazu nimmt die BAM konkret folgende Aufgaben wahr:
Vorbereitung von Durchführungsmaßnahmen: Die BAM vertritt die Bundesregierung gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) auf europäischer Ebene.
Beteiligung der betroffenen Kreise: Zur Vorbereitung der deutschen …
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