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Energie- und Wasserversorgungsrecht: BGH: Keine Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

am 28.03.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen § 315 BGB unmittelbar oder analog auf den liberalisierten Strommarkt Anwendung findet.I. Zum Hintergrund:Seit einiger Zeit wogt eine erbitterte Auseinandersetzung zwischen Energieverbrauchern einerseits und Versorgungsunternehmen andererseits über die Höhe der Entgelte für die Lieferung von Energie, insbesondere der Gas- und Strompreise. Dabei genügte es in der Vergangenheit, wenn Verbraucher unter Hinweis auf § 315 BGB schlicht behaupteten, die verlangten Preise seien unbillig. Hierdurch wurden Energieversorger dann gezwungen, die Angemessenheit ("Billigkeit") ihrer Tarife durch Vorlage ihrer internen und teils als Betriebsgeheimnis gehüteten Kalkulationsunterlagen zu belegen. Prozesse über die Höhe des "billigen" Entgelts waren deshalb regelmäßig aufwändig und langwierig. Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bei Lieferung von Leistungen der Daseinsvorsorge die Regelung des § 315 BGB anzuwenden sei, war die - früher einmal berechtigte - Annahme, dass der Verbraucher ansonsten dem Diktat eines Monopolunternehmens unterworfen sei, das nach Belieben die Preise diktieren könnte. In Literatur und Rechtsprechung war durchaus umstritten, ob nach der Liberalisierung der Energiemärkte und der Möglichkeit des Kunden, seinen Lieferanten zu wechseln, überhaupt noch ein Bedürfnis für die Anwendung des § 315 BGB neben den spezielleren Schutzvorschriften des Energie- und Kartellrechts besteht. Der Bundesgerichtshof hatte nun darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen § 315 BGB unmittelbar oder analog auf den liberalisierten Strommarkt Anwendung findet.II. Zum SachverhaltDie Klägerin nahm den Beklagten aus einem zwischen den Parteien bestehenden Stromlieferungsvertrag auf Zahlung des Entgelts für von ihr im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 6. November 2003 gelieferten Strom …

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