Endspurt im Zuteilungsverfahren für die dritte Emissionshandelsperiode (und mehr)
(c) Gerd Altmann / PIXELIO (www.pixelio.de)
In den letzten Wochen und Monaten dürfte sich der ein oder andere Anlagenbetreiber so manches Mal die Haare gerauft haben. Die für die dritte
Emissionshandelsperiode 2013 bis 2020 sind nicht nur gänzlich neu, sondern leider auch sehr komplex. Die geforderte Datenflut war
immens und stellte viele Betreiber vor hohe Hürden.
Nun neigt sich die Antragsphase dem Ende zu. Bis zum kommenden Montag, den 23. Januar 2012, müssen sämtliche Zuteilungsanträge bei
der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingegangen sein. Danach geht bekanntlich nichts mehr. Damit auf der Zielgeraden nichts
mehr schief geht, sollte jeder Anlagenbetreiber noch einmal sorgfältig prüfen, ob der nun wirklich vollständig und vor allen Dingen umfassend verifiziert
ist.
Bei allem Stress sollte man aber nicht vergessen, dass es auch ein Leben “danach” gibt. Viele Anlagenbetreiber haben bereits
nachgerechnet und festgestellt, dass künftig viele Emissionsberechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht fehlen werden. Hier wird
der Fokus in Zukunft also verstärkt auf dem eigentlichen liegen, wenn es darum geht, Emissionsberechtigungen an der Börse zu ersteigern und/oder
von Handelspartnern zu kaufen.
Anders als zum Ende der ersten Handelsperiode können Emissionsberechtigungen der zweiten Handelsperiode nun mit in die dritte
Handelsperiode 2013 bis 2020 übernommen werden (sog. Banking). Das bedeutet: Die Emissionsberechtigungen erlöschen diesmal nicht
ersatzlos, sondern werden gemäß § 7 Abs. 2 TEHG vier Monate nach Ende der zweiten Handelsperiode in Emissionsberechtigungen der
dritten Handelsperiode umgetauscht.
Auch die Erfüllung der Abgabepflicht durch Projektgutschriften (ERU oder CER) ist – wenn auch stark eingeschränkt – (vorerst)
weiterhin möglich. Es dürfen zwar nur noch Projektgutschriften für bestimmte Projekte umgetauscht werden. Auch ist die Menge, die
umgetauscht werden darf, begrenzt (vgl. § 18 TEHG). Angesichts des geringeren Zertifikatepreises für ERU und CER kann dies aber
dennoch eine Option sein, der auferlegten Abgabepflicht nachzukommen.
Und damit es in den sieben Jahren bis zur nächsten Antragsphase nicht langweilig wird, beschert das Bankenrecht angemessene
Beschäftigung. Die MiFID (Markets in Financial In…
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