Endlich geschafft

Nach rund 6 Monaten konnte ich eine der ersten Akten abschließen. Die Schuldnerin hat es einem nicht besonders leicht gemacht.

Sie war grundsätzlich nicht anzutreffen, auf meine Schreiben reagierte sie selbstverständlich auch nicht und auch sonst konnte keinerlei Kontakt aufgebaut werden.

Wir haben Strafanzeige gegen sie gestellt, das Verfahren wurde nach § 170 StPO eingestellt.

Wir haben den Gerichtsvollzieher zur Pfändung geschickt, er konnte niemanden antreffen. Daraufhin ist der Haftbefehl beantragt und erlassen worden.

Da sie sich bisher erfolgreich vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gedrückt hat, pfändeten wir mehr oder weniger auf Verdacht bei zwei ortsansässigen Banken. Eine davon war ein Volltreffer und wir erhielten einen Großteil der Forderung ausbezahlt.

Die Einwohnermeldeamtsauskunft brachte ebenfalls kein Ergebnis bzw. nur das Ergebnis, dass die Schuldnerin zwar dort wohnen müsste, es aber nachweislich nicht tat.

Daraufhin erstatteten wir Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz. Bereits wenige Tage später erhielt ich ein Schreiben mit der aktuellen Adresse der Schuldnerin.

Ich überlegte mir bereits, wie wir weiter vorgehen sollten und war drauf und dran, den Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl an die neue Adr…

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Themen: Stpo , Zwangsvollstreckung , Gerichtsvollzieher , Schuldner , Haftbefehl , Kontopfändung , Drittschuldner , Schuldnerregister , Stuttgart Gerichtsvollzieher

Erschienen 26. Oktober 2009 auf http://www.stuttgart-inkasso.de.

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