Ende der Privilegierung von “Altdaten” zur Markt- und Meinungsforschung

Bereits zum 01.09.2009 trat die BDSG Novelle II in Kraft. Heute (31.08.2010) endet die in § 47 BDSG geschaffene Übergangsregelung für die Verarbeitung und Nutzung von sog. Altdaten (also Daten, die vor dem 01. September 2009 erhobenen wurden) für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung.

In der Praxis bedeutet dies, dass ab morgen (01.09.2010) auch für diese Datenbestände § 28 BDSG ausschließlich in der aktuellen Fassung und mit den jeweiligen Voraussetzungen und Ausnahmen Anwendung findet u…

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Themen: Praxis , Bdsg , Novelle , Datenerhebung

Erschienen 31. August 2010 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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