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Ende der Zwangsruhe

am 10.01.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Ein Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid ruht kraft Gesetzes, wenn der Einspruch auf eine Rechtsfrage gestützt wird, wegen der ein Verfahren bei dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist (§ 363 Absatz 2 Satz 2 Abgabenordnung).
Ein solches gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 kraft Gesetzes ruhendes Einspruchsverfahren kann nach § 363 Abs. 2 Satz 4 AO 1977 fortgesetzt werden. Eine solche Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Diese muss jedoch, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, ihre Ermessenserwägungen offenlegen und entsprechend begründen.
Der Einspruchsführer hat zwar kein subjektives Recht darauf, dass die Finanzbehörde von einer Fortsetzung des Einspruchsverfahrens vor Beendigung der gesetzlichen Zwangsruhe absieht. Er hat aber einen Anspruch auf rechtmäßige Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die gesetzliche Zwangsruhe hat der Gesetzgeber eingeführt, weil er davon ausgeht, es entspreche in der Regel den Interessen des Einspruchsführers und der Finanzbehörde, den Ausgang des Musterverfahrens abzuwarten (BTDrucks 12/7427, S. 37). Hieraus ist zu schließen, dass die gesetzliche Zwangsruhe nicht allein der Entlastung des Verwaltungsverfahrens dient und die Finanzbehörde deshalb bei ihrer Entscheidung, die gesetzliche Zwangsruhe zu beenden, die Belange des Einspruchsführers mit berücksichtigen muss. Soweit in der Gesetzesbegründung zu § 363 Abs. 2 Satz …

Ende der Zwangsruhe

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid ruht kraft Gesetzes, wenn der Einspruch auf eine Rechtsfrage gestützt wird, wegen der ein Verfahren bei dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundes…

Verböserungshinweis

Blickpunkt Recht & Steuern / Will ein Finanzamt den Steuerbescheid im Einspruchsverfahren zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern, muss es den Steuerpflichtigen hierauf zunächst hinweisen, der diese Verböserung dann notfalls noch durch eine Rücknahme des Einspruchs verhind…

Ende der Monarchie

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Das Ende der Bush-Monarchie, die den Rechtsstaat schon vor dem 11. September 2001 außer Kraft zu setzen suchte, zeichnet sich mit der neuesten Guantanamo-Entscheidung ab. In Sachen Salim Ahmed Hamdan v. Donald H. Rumsfel…

Vorbehalt der Nachprüfung im Einspruchsverfahren

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Verwertung von Prüfungsfeststellungen, die ohne wirksame Prüfungsanordnung getroffen worden sind, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht generell unzulässig. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feststellungen im Rahmen eines erstmaligen St…

Kein Teileinspruchsbescheid wegen Vorläufigkeitsvermerken

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Niedersächsische Finanzgerichts hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil einen Teil-Einspruchsbescheid zu einzelnen Punkten des einkommensteuerlichen Vorläufigkeitsvermerks aufgehoben. Daneben hat das FG den im Einkommensteuerbes…

BFH: Steuervollstreckung nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 gegen Witwe des Erblassers trotz Fiskalerbschaft

walfischbucht / In seinem Urteil vom 7.3.2006, VII R 12/05, kommt der Bundesfinanzhof zu dem Schluss, dass - obwohl sich mit Ausschlagen der übrigen Erben und Anfall einer Fiskalerbschaft die Einkommensteuerschuld des verstorbenen Ehemannes der Klägerin durc…

Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Finanzverwaltung hat nach sieben Jahren nochmals die Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 1999 zur Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter mit dem Gebot des fre…

Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen

Blickpunkt Recht & Steuern / Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Die Regelung in Abschnitt 31 Abs. 8 Satz 3 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 1999) binde…

Fiskalerbe

Blickpunkt Recht & Steuern / Wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, so erledigt sich ein noch offener Einkommensteueranspruch –auch aus einer Zusammenveranlagung– vollen Umfangs durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion). Es kommt nicht darauf an, ob die…

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RA Udo Meisen

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