Ende der Meinungsfreiheit in Webforen?

Wer im Internet Leserforen anbietet, haftet als so genannter «Mitstörer», wenn die Beiträge rechtswidrige Äußerungen beinhalten. Dies soll nach Auffassung des Hamburger Landgerichts auch dann gelten, wenn der Betreiber des Forums keine Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat. Wer ein Webforum anbiete, sei verpflichtet, sämtliche Beiträge im Vorhinein auf die Rechtmäßigkeit ihres Inhalts zu überprüfen. Auf diese Rechtsprechung des LG Hamburg (Az.: 324 O 721/05) weist der Internetbranchendienst «heise.de» hin.

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Themen: Hamburg

Erschienen 7. Dezember 2005 auf http://www.mindermeinung.de/.

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