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Ende der Meinungsfreiheit in Webforen?

am 07.12.2005 von http://www.mindermeinung.de/

Wer im Internet Leserforen anbietet, haftet als so genannter «Mitstörer», wenn die Beiträge rechtswidrige Äußerungen beinhalten. Dies soll nach Auffassung des Hamburger Landgerichts auch dann gelten, wenn der Betreiber des Forums keine Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat. Wer ein Webforum anbiete, sei verpflichtet, sämtliche Beiträge im Vorhinein auf die Rechtmäßigkeit ihres Inhalts zu überprüfen. Auf diese Rechtsprechung des LG Hamburg (Az.: 324 O 721/05) weist der Internetbranchendienst «heise.de» hin.

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Meinungsfreiheit im Internet

Streitsache / Blog / Und was sie gefährdet ist Inhalt eines von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) seit heute verbreiteten Buches, das unter dem Titel Media Freedom Internet Cookbook (PDF) Hinweise über den Umgang mit dem Missbrauc…

Meinungsfreiheit in Gefahr?

JURAAA!DE / Ganz gut zur aktuellen Diskussion um das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen heise passt eine Studie des New Yorker Brennan Center of Justice (eine Abteilung der NYU School of Law), nach der in den USA die Zahl sogenannter “Take-Down-Notices…

Meinungsfreiheit in China

37sechsBlog / Gerade gelesen bei heise-Online: … Jetzt komme ich dahinter, warum so viele mit ihrem Unternehmen ins Reich der Mitte wollen. Da lebt es sich als Unternehmer einfach freier ……

Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Rechtblog / In den Heise News vom 05.12.2005 wird folgendes berichtet: Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es Heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaf…

Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

muepe.de | weblog peter müller / Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Untern…

Folgenreiche Entscheidung des LG Hamburg

Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Wie u.a. bei Spiegel-online zu lesen ist, hat das LG Hamburg heute eine fürs Internet bedeutende Entscheidung getroffen, möglicherweise hat sich das Landgericht auf die Fahne geschrieben im Internetrecht Geschichte zu schreiben. Nach der…

“Heise”-Foren

Handakte WebLAWg / Einen Forenbetreiber trifft die Verpflichtung, rechtswidrige Beiträge Dritter zu entfernen und daraufhin die Beiträge des konkreten Forums laufend dahingehend zu prüfen, ob erneut zu rechtswidrige Beiträge der bekanntgewordnenen Art eingestellt w…

BGH: Ein Forenbetreiber haftet jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung für rechtswidrige Forenbeiträge

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10 Forenhaftung Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforum jedenfalls ab Kenntnis von ehrverletzenden Äußerungen eines Forennutzers…

Haftung für Einträge in Internet-Foren und Gästebüchern

muepe.de | weblog peter müller / Sebastian Trost schreibt bei 123recht zum Thema. Sein Fazit:Der Betreiber eines Forums haftet in der Regel erst dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigen oder beleidigenden Beitrag erlangt und nach Kenntnis nicht unverzüglich den Eintrag gelöscht o…

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