Emsdetten ist überall

Wie die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG berichtet, hat die Polizei schon am Montag in Oberföhring einen 21-jährigen Arbeitslosen festgenommen, der zweimal in einem Internet-Chatroom einen Amoklauf "ähnlich wie in Emsdetten, aber viel besser geplant" an seinem ehemaligen Arbeitsplatz angekündigt und seine Bewunderung für den 18-jährigen Schul-Attentäter kundgetan hatte. In der Wohnung des Mannes fanden die Ermittler Gewaltvideos und Zeitungsausschnitte über Amoktaten, aber keine Waffen. Der Festgenommene gab in ersten Vernehmungen an, aus "Langeweile" gehandelt zu haben. Er bestritt aber, ernsthaft eine Realisierung seiner Ankündigungen geplant zu haben. Ein Ermittlungsrichter hat Haftbefehl wegen des Tatverdachts der "Störung des öffentlichen Friedens" gem. § 126 StGB gegen den Mann erlassen. Der Beschuldigte hatte sich am 10. und 23.11. jeweils von einem Internet-Café aus in den Chatroom des Berliner Rappers "Bushido" eingeloggt und dort verlauten lassen, dass er sich bereits Waffen besorgt hätte und ein Attentat auf seine frühere Arbeitsstätte plane. Er sei vor zwei Jahren entlassen worden und wolle sich jetzt an seinem früheren Chef rächen. Außerdem habe er "einen Hass auf die Welt". Nachdem ein Chatter aus Nürnberg, der die Chat-Beiträge gelesen hatte, die Polizei informiert hatte, nahmen Beamte der Mordkommission über den Chat Kontakt mit dem zu diesem Zeitpunkt noch anonymen Schreiber auf und gingen soweit auf dessen Inhalte ein, dass der schließlich Vertrauen schöpfte und sich mit den vermeintlichen Gesinnungsgenossen verabredete. Dies führte schließlich zu seiner Festnahme. Anmerkung: Der Haftbefehl wird sich vermutlich nicht lange aufrecht erhalten lassen. § 126 StGB sieht als Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor. Als Haftgrund kommt vermutlich nur Fluchtgefahr in Betracht. Die wird sich in Anbetracht der relativ niedrigen Strafandrohung schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht ernsthaft begründen lassen. Für eine Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr müsssten schon konkrete Anhaltspunkte sprechen, die sich aus der Berichterstattung jedenfalls nicht ergeben. Fragt sich, wie man mit solchen Tätern umgehen soll. Was treibt (zumeist junge) Menschen dazu, auf diese Art Angst und Schrecken zu verbreiten und welche verlässlichen Kriterien gibt es, bloße Trittbrettfahrer von ernsthaft Tatentschlossenen zu unterscheiden? Die Gesellschaft (und auch die Strafjustiz) befindet sich offenkundig in einem Dilemma. Das Internet gibt Frustrierten jeder Couleur heute die Möglichkeit, sich einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und damit zumindest vorübergehend aus dem Schatten der selbstempfundenen Bedeutungslosigkeit herauszutreten. Das reizt natürlich zu Provokationen und auch zu Straftaten. Eine durchgängige Kontrolle ist technisch unmöglich und würde auch den Bedürfnissen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht gerecht. Letztlich läuft alles darauf hinaus, dass die Gesellschaft es schaffen muss, gefährdeten Menschen positive Lebensperspektiven und Inhalte zu geben, die das Leben lebenswert machen. Soziale Gefüge müssen so beschaffen sein, dass gerade junge Menschen sich wahrgenommen und mit ihren Problemen verstanden fühlen. Da ist die Familie, die Schule, der Arbeitgeber gefordert. Wir müssen wieder lernen, hinzuschauen. Das zählt mehr als jede Strafrechtsnorm, die Fehlverhalten pönalisiert. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Waffen , Emsdetten

Erschienen 7. Dezember 2006 auf http://www.strafblog.de.

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