Emmely macht jetzt erst einmal fast 4 Monate lang Urlaub

Wie die Bild berichtet, macht unsere berühmte “Emmely” jetzt erst einmal vier Monate Urlaub. Nach Aufhebung der Kündigung durch den BAG nun also der Urlaub.

Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt von „Emmely“, sagt: „Meine Mandantin hat einen Urlaubsanspruch aus den vergangenen zweieinhalb Jahren, den sie jetzt nimmt. Wegen der ungerechtfertigten Kündigung kann sie den Urlaub nachträglich nehmen. Der Urlaub geht vom 23. August bis zum 14. Dezember.“

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Themen: GG , Emmely Urteil , Emmely Bag , Bagatellkündigung Emmely , Fall Emmely
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 7. September 2010 auf http://www.juraexamen.info.

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