Emissionshandels-Versteigerungsverordnung

Das Bundeskabinett hat heute den Einstieg in die Versteigerung von Emissionsberechtigungen beschlossen. Mit der Versteigerungsverordnung setzt der Bund auf das bereits bewährte Konzept, nach dem die Emissionszertifikate am einfachsten und sichersten dort angeboten werden, wo auch der normale Handel der Berechtigungen stattfindet: an einer bestehenden europäischen Emissionshandelsbörse.

Die vom Kabinett verabschiedete Emissionshandels-Versteigerungsverordnung (EHVV 2012) bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Sie regelt insbesondere die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012, die den Betreibern von Kraftwerken nicht kostenlos zugeteilt wurden. Die Stromkonzerne hatten den wirtschaftlichen Wert dieser Berechtigungen bei der Kalkulation des Strompreises ohnehin schon eingerechnet. Für die Versteigerungen in den kommenden drei Jahren (2010 bis 2012) sieht die Verordnung vor, dass die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen in der Form der dort gehandelten Produkte (Spot- und Terminmarkt) stattfindet. Welche der Börsen hierfür am besten geeignet ist, wird sich im Laufe des Jahres in einem Vergabeverfahren entscheiden.

Die Versteigerung selbst wird nach dem bei solchen Transaktionen üblichen, einfachen Verfahren durchgeführt. Für die Börsenaufsicht und die Abwicklung der erfolgreichen Gebote gelten dieselben Regeln wie beim sonstigen Börsenhandel. Damit bleiben die besonderen Vorteile des Emissionshandels auch bei der Versteigerung erhalten da beim Emissionshandel Angebot und Nachfrage aller Marktteilnehmer den aktuellen Wert der Emissionszertifikate bestimmen. Nach der Versteigerungsverordnung sind staatliche Eingriffe in den Preisbildungsprozess nur für solche Ausnahmefälle vorgesehen, bei denen einzelne Bieter versuchen sollten, durch ihre Gebotsabgabe den Versteigerungspreis zu manipulieren und d…

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Themen: Kabinett , Emissionshandel

Erschienen 27. Mai 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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