EMailserver in USA: Schutz im Ausland?

CK - Washington.   Muss der EMaildienstleister in den USA die hier gespeicherten Daten für einen Prozess im Ausland gegen den Kontoinhaber herausgeben? Schützt amerikanischer Datenschutz den ausländischen Kunden von Microsoft? In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA diese Frage am 3. Oktober 2011. Im Prozess um die Herausgabe, Suzlon Energy v. Microsoft, Az. 10-35793, gab es Microsoft recht, als die Firma die Hotmail-Daten unter Verweis auf den Electronic Communications Privacy Act, 18 USC §2510, verweigerte. …

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Themen: Microsoft , San Francisco , /usa-recht-2011/onus

Erschienen 10. Oktober 2011 auf http://anwalt.us.

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