Elterngeld und Wechsel der Steuerklasse

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Urteilen entschieden, dass Eltern, die Elterngeld beziehen wollen zuvor ihre Steuerklasse wechseln dürfen um das Elterngeld zu erhöhen (Urteile vom 12.12.2008 - Az. L 13 EG 40/08 sowie vom 16.01.2009 - Az. L 13 EG 51/08)

Aus der Presseerklärung des Gerichts:

Einen Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Nettoeinkommens vor der Geburt, nach dem sich die Höhe des Elterngelds richtet (§ 2 Abs. 1 und Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - ), schlössen weder das BEEG noch das Steuerrecht aus. Insbesondere Rechtsmissbrauch könne den betroffenen Eltern nicht vorgeworfen werden, wenn sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit nutzten. „Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können”, begründete der zuständige 13. Senat des Landessozialgerichts in Essen sein Urteil. Er verwies zum Vergleich auf die Regelung des § 133 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 3 (SGB 3), der einen gezielten Steuerklassenwechsel von Ehegatten zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes ausdrücklich ausschließt. Dagegen hätten bei der Beratung des Elterngeldgesetzes im Bundestags Abgeo…

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Themen: Sgb , Elterngeld , Steuerklasse , Steuerklassenwechsel Elterngeld Urteil
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 28. Januar 2009 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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