Elterngeld 2011: Was ändert sich für Familien?

Die grundlegende Struktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Zum 01.01.2011 werden allerdings erhebliche Änderungen wirksam. Die neuen Elterngeldregelungen werden ab sofort bei allen Elterngeldberechtigten angewendet, also auch bei denen, die bereits einen Elterngeldbescheid erhalten haben und Elterngeld beziehen.

Es ändert sich zum Beispiel:

Eltern, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Verheiratete beziehungsweise als Paargemeinschaft 500.000 Euro im Jahr versteuern, erhalten ab Januar kein Elterngeld mehr. Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent. Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben erhalten. Das ist vor allem eine Unterstützung von Erwerbstätigen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird – wie beim Kindergeld – auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet. Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Eink… » Vollständiger Artikel
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Themen: Rechtsanwalt , Unterhalt , Steuer , Stuttgart , Die Zeit , Arbeitslosengeld II , Elterngeld

Erschienen 1. Januar 2011 auf http://www.ehescheidung-stuttgart.de.

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